reisemobile aufgereiht mit nebel am morgen

Insolvenzen bei Camper Base: Kunden bangen um ihre Fahrzeuge

veröffentlicht am 29.10.2024

Der bekannte Reisemobil-Fachbetrieb Camper Base hat an mehreren Standorten Insolvenz angemeldet und sorgt seitdem für große Verunsicherung bei seinen Kunden.

  • Viele bereits bezahlte Fahrzeuge wurden bislang nicht an die Kunden ausgeliefert.
  • Von der Insolvenz betroffen sind die Camper Base Standorte Rheinland, Rhein-Main und Lörrach
  • Der ADAC Wohnmobilmarkt schafft eine vertrauenswürdige Plattform für den Kauf von Wohnmobilen.

Die CB Camper Base Gruppe soll bereits seit einiger Zeit mit erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen gehabt haben. Nun laufen zusätzlich Ermittlungen wegen Betrugsverdachts. Die Vorwürfe besagen, dass das Unternehmen trotz offensichtlicher finanzieller Schieflage und dem Insolvenzantrag weiterhin Fahrzeuge gegen Vorkasse verkauft haben soll, in dem Wissen, die vereinbarten Leistungen möglicherweise nicht mehr erbringen zu können.

Schwierige Zeiten für Camper Base und seine Kunden

Im Frühjahr 2024 übernahm die Handelsgruppe Camper Base die drei etablierten Wohnmobilhändler Vöpel in Gustavsburg (Hessen), ML Reisemobile in Maulburg (Baden-Württemberg) und Rentmobil Reisemobil in Wesseling (Nordrhein-Westfalen). Mit der Übernahme verfolgte die Gruppe das Ziel, die Betriebe „bodenständig und wertschätzend weiterzuentwickeln.“ Doch nur wenige Monate später zeichnete sich ein anderes Bild ab: Die finanzielle Lage der Unternehmensgruppe hat sich offenbar erheblich verschlechtert, und die Insolvenz wirft einen Schatten auf die gesamte Branche. Für viele Kunden verwandelte sich der Traum vom eigenen Wohnmobil scheinbar in einen Albtraum.

Medienberichten zufolge, hätten zahlreiche Kunden bereits hohe Anzahlungen oder sogar den gesamten Kaufpreis geleistet, doch die Auslieferung ihrer Wohnmobile bliebe ungewiss. Die Insolvenz sorge nicht nur für Unsicherheit über den Erhalt der Fahrzeuge, sondern hätte auch Auswirkungen auf geplante Reparaturen und Serviceleistungen. Zulieferer hätten wegen unbezahlter Rechnungen den Versand von Ersatzteilen eingestellt, was zu weiteren Verzögerungen führe – auch für Kunden, deren Fahrzeuge bereits zur Reparatur abgegeben wurden.

Rechtsexperten empfehlen betroffenen Käufern, die Vertragsbedingungen sorgfältig zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen, insbesondere hinsichtlich bereits geleisteter Zahlungen. Bei noch offenen Teilbeträgen entscheidet der Insolvenzverwalter, ob er den Vertrag erfüllt oder Rückzahlungsansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet werden müssen.

Praxistipp: Vorsicht bei Zahlungen vor Fälligkeit

Rechtsexperten raten, bei offenen Lieferterminen oder zusätzlichen Zahlungen besonders achtsam zu sein. Käufer sollten stets darauf achten, nur dann zu zahlen, wenn der Kaufvertrag es ausdrücklich verlangt. Wenn etwa im Vertrag „zahlbar vor Übergabe der Papiere“ steht, bedeutet das, dass die Zahlung zur Übergabe von Dokumenten und Fahrzeugschlüsseln zwar möglich ist, jedoch nicht zwingend erforderlich. Gerade bei langen Lieferfristen empfiehlt es sich, unnötige Vorabzahlungen zu vermeiden, um finanzielle Risiken zu minimieren.

Rechtliche Hinweise und Ansprechpartner

Personen, die noch finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem insolventen Unternehmen haben, werden gebeten, Zahlungen künftig nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern direkt an den Insolvenzverwalter (§ 28 Abs. 3 InsO). Nach der offiziellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen als sogenannte Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) innerhalb einer vom Gericht festgelegten Frist anzumelden. Dabei ist § 174 InsO zu beachten, der die formellen Anforderungen für die Anmeldung vorgibt.

 

  • CB Camper Base Rhein-Main GmbH

Wohnmobilhändler in Gustavsburg, Hessen

Insolvenzverwalter: Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel

Frist für Gläubiger, um Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend zu machen und schriftlich anzumelden: 29.10.2024 

Email: eschborn[at]brrs-rechtsanwaelte.de

Web: brrs-rechtsanwaelte.de

 

  • CB Camper Base Lörrach GmbH

Wohnmobilhändler in Maulburg, Baden-Württemberg

Insolvenzverwalter: Herr Rechtsanwalt Uwe Kaiser

Frist für Gläubiger, um Forderungen beim Insolvenzverwalter geltend zu machen und schriftlich anzumelden: 15.11.2024

Email: mail[at]buecheler-kollegen.de

Web: buecheler-kollegen.de

 

  • CB Camper Base Rheinland GmbH

Wohnmobilhändler in Wesseling, Nordrhein-Westfalen

Vorläufiger Insolvenzverwalter: Herr Rechtsanwalt Markus Ritterrat

Frist: noch nicht bekannt

Email: eschborn[at]brrs-rechtsanwaelte.de

Web: brrs-rechtsanwaelte.de

Zertifizierte ADAC Partner für Wohnmobil-Kauf und -Miete

Der Kauf eines Wohnmobils ist eine große Investition, und gerade in unsicheren Zeiten wächst der Wunsch nach vertrauenswürdigen Anbietern. Der ADAC Wohnmobilmarkt kooperiert mit erfahrenen und qualitätsgeprüften Caravaning-Fachbetrieben und sorgt für klare Standards. Durch diese Partnerschaften wird sichergestellt, dass die angebotenen Fahrzeuge höchsten Ansprüchen genügen und eine hohe Zuverlässigkeit bieten. Ob für den Kauf oder die Miete eines Wohnmobils – wer den ADAC Wohnmobilmarkt nutzt, kann sich darauf verlassen, dass es sich um seriöse und qualitätsgeprüfte Angebote handelt.

Professionelle Beratung durch Experten

Ein weiterer großer Vorteil beim ADAC Wohnmobilmarkt ist die umfassende Beratung und Betreuung, die Interessenten hier erhalten. Wohnmobil-Käufer und Mieter können auf die Expertise der Mitarbeiter an den Standorten der ADAC Partner zählen, die sie bei jedem Schritt begleiten. Die Teams vor Ort bieten detaillierte Informationen und Empfehlungen zur Auswahl des passenden Fahrzeugs, zu den verschiedenen Fahrzeugtypen und zur Finanzierung. Gerade für Einsteiger ist diese Unterstützung wertvoll, um die richtige Entscheidung zu treffen und ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen zu finden, das den individuellen Anforderungen entspricht.

Flexible Mietoptionen mit Kaufanrechnung

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Probefahrten für ein umfassendes Fahrerlebnis

Für Interessenten, die sich bereits für den Kauf eines bestimmten Modells interessieren, bietet der ADAC Wohnmobilmarkt die Möglichkeit, Probefahrten zu vereinbaren. Eine Probefahrt ist unerlässlich, um das Fahrgefühl zu testen und das Fahrzeug im Detail kennenzulernen. Die ADAC Partner nehmen sich dabei Zeit für eine ausführliche Einführung, sodass die Kunden nicht nur die Fahreigenschaften kennenlernen, sondern auch die technischen und praktischen Details des Fahrzeugs besser verstehen.

Fazit

Es bestehen immer mögliche Risiken für Verbraucher hinsichtlich des Fahrzeugkaufs, insbesondere wenn größere Anzahlungen gefordert werden. Betroffene Kunden der Insolvenzen der Camper Base Betriebe sollten sich umfassend über den weiteren Verlauf der Insolvenz informieren und bei Bedarf rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. 

Interessenten, die derzeit ein Reisemobil kaufen möchten, können auf dem ADAC Wohnmobilmarkt Angebote von lizenzierten Fachbetrieben finden und profitieren von fundierter Beratung und der Möglichkeit, Wohnmobile und Wohnwagen zunächst zu mieten.