Grundausstattung im Wohnmobil: Was ist Pflicht und was empfehlenswert?

veröffentlicht am 19.11.2024

Wer mit einem Wohnmobil in Deutschland unterwegs ist, muss bestimmte Sicherheitsausrüstungen an Bord haben. Diese in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich vorgeschriebene Ausstattung sorgt dafür, dass bei Pannen oder Unfällen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist.

  • Verbandskasten: Ein Erste-Hilfe-Set ist Pflicht und muss regelmäßig überprüft werden, damit alle Inhalte vollständig und einsatzbereit sind. Abgelaufene Materialien sollten rechtzeitig ersetzt werden.
  • Warnweste: Mindestens eine Warnweste muss für den Fahrer vorhanden sein, am besten griffbereit in der Fahrerkabine. Sie erhöht die Sichtbarkeit bei Notfällen und schützt so die Insassen.
  • Warndreieck: Ein Warndreieck ist erforderlich und dient dazu, Unfall- oder Pannenstellen abzusichern und andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu warnen.
  • Tragbare Warnleuchte (für Wohnmobile über 3,5 Tonnen): Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen zusätzlich eine tragbare Warnleuchte mitführen. Diese erhöht in Gefahrensituationen die Sichtbarkeit des Fahrzeugs und bietet damit zusätzlichen Schutz.

 

Pflichtausrüstung fürs Wohnmobil: Regeln in Europas Reiseländern

Die folgende tabellarische Auflistung deckt die wesentlichen Vorschriften für verpflichtende Sicherheitsausrüstung in vielen europäischen Ländern ab, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese länderspezifischen Anforderungen variieren, und es empfiehlt sich, sich vor Reiseantritt über die aktuellen Vorschriften im jeweiligen Reiseland zu informieren. Ein gut ausgestattetes Wohnmobil stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und unvorhergesehene Bußgelder vermieden werden.

Land in Europavorgeschriebene Ausstattung
Frankreich
  • Warnwestenpflicht für alle Insassen: Für jede Person im Fahrzeug muss eine Warnweste vorhanden sein, die bei Pannen oder Unfällen außerhalb des Fahrzeugs getragen wird.
  • Warndreieck: Ein Warndreieck ist vorgeschrieben und muss bei Pannen oder Unfällen aufgestellt werden, um die Unfallstelle abzusichern.
  • Alkoholtestgerät: Es besteht die Pflicht, ein unbenutztes Alkoholtestgerät dabei zu haben.
  • "Toter-Winkel"-Aufkleber: Die Angles Morts Kennzeichnungspflicht gilt für Wohnmobile über 3,5 Tonnen. Wohnmobil-Fahrern wird empfohlen, die Aufkleber mit Bussymbol zu verwenden.
Italien
  • Warndreieck: Ein Warndreieck ist Pflicht und muss bei einer Panne oder einem Unfall eingesetzt werden.
  • Warnweste: Für den Fahrer und alle Insassen muss eine reflektierende Warweste mitgeführt werden. Diese ist zu tragen, wenn das Fahrzeug auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen wird.
  • Winterreifen oder Schneeketten: In den Wintermonaten (meist von Mitte Oktober bis Mitte April) sind Winterreifen oder Schneeketten auf bestimmten Straßen, insbesondere in Bergregionen, verpflichtend. Diese Abschnitte sind entsprechend beschildert.
  • Warntafel für überstehende Ladung: Eine rot-weiße Warntafel aus Aluminium (50 x 50 cm) ist erforderlich, wenn Ladung, wie beispielsweise Fahrräder auf einem Heckträger, das Fahrzeug über das Heck hinaus verlängert.
Spanien
  • Zwei Warndreiecke: Es müssen zwei Warndreiecke im Fahrzeug mitgeführt werden, um die Straße in beide Richtungen abzusichern, falls das Fahrzeug liegen bleibt oder verunfallt.
  • Warnwestenpflicht für alle Insassen: Alle Insassen müssen bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste tragen.
  • Ersatzreifen und Werkzeug: Ein Reserverad und das passende Werkzeug zur Reifenmontage sind vorgeschrieben, sofern das Fahrzeug nicht mit speziellen Runflat-Reifen ausgestattet ist.
  • Ersatzlampenset: Ein Set mit Ersatzlampen ist mitzuführen, um defekte Leuchtmittel sofort austauschen zu können.
  • Warntafel für überstehende Ladung: Eine rot-weiße Warntafel (50 x 50 cm), die entweder aus Aluminium oder Kunststoff sein kann, muss angebracht werden, wenn Ladung, wie Fahrräder auf einem Heckträger, über das Fahrzeugheck hinausragt. Bei breiterer Ladung, die seitlich übersteht, sind zwei Tafeln erforderlich, jeweils links und rechts am überstehenden Teil.
  • Heckwarnmarkierung nach ECE 70: Zur Hecksicherung und Kennzeichnung von Wohnwagen-Gespannen über 12 Metern Länge ist in Spanien die rot-gelb folierte Aluminium-Warntafel ECE 70 vorgeschrieben.
Österreich
  • Winterreifenpflicht: Vom 1. November bis 15. April sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen vorgeschrieben.
  • Warnweste für den Fahrer: Der Fahrer muss eine Warnweste im Fahrzeug haben und diese bei einer Panne oder einem Unfall tragen.
  • Warndreieck: Eine geeignete Warneinrichtung zur Absicherung bei Pannen oder Unfällen muss mitgeführt werden.
  • Verbandskasten: Es ist ein Verbandskasten mitzuführen, der zur Wundversorgung geeignet ist und in einem widerstandsfähigen, staubdichten Behälter verpackt sowie gegen Verschmutzung geschützt ist.
  • Unterlegekeile: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist das Mitführen von Unterlegkeilen zur Sicherung des Fahrzeugs gegen Wegrollen vorgeschrieben.
Schweiz
  • Warndreieck in Griffnähe: Ein Warndreieck ist Pflicht und muss im Fahrzeuginneren griffbereit verstaut sein (nicht im Kofferraum).
  • Unterlegekeile: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist das Mitführen von Unterlegkeilen zur Sicherung des Fahrzeugs gegen Wegrollen vorgeschrieben.
  • Feuerlöscher: In Fahrzeugen über 3,5 Tonnen muss ein betriebsbereiter Feuerlöscher mitgeführt werden.
Norwegen
  • Warndreieck: Ein Warndreieck muss mitgeführt werden, um bei Pannen oder Unfällen den nachfolgenden Verkehr zu warnen.
  • Winterreifen oder Schneeketten: Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind in den Wintermonaten Winterreifen und Schneeketten zwingend vorgeschrieben.
  • Feuerlöscher: Für in Norwegen registrierte Wohnmobile ist ein Feuerlöscher mit mindestens 2 kg Inhalt vorgeschrieben. Für ausländische Fahrzeuge besteht keine Mitführpflicht, jedoch wird das Mitführen eines Feuerlöschers empfohlen.
Belgien
  • Warnweste für den Fahrer: Eine Warnweste muss im Fahrzeug griffbereit sein und vom Fahrer bei einer Panne oder einem Unfall getragen werden.
  • Warndreieck: Ein Warndreieck ist Pflicht und muss bei Pannen oder Unfällen aufgestellt werden.
  • Verbandskasten: Ein Verbandskasten ist vorgeschrieben, um bei Verletzungen Erste Hilfe leisten zu können.
  • Feuerlöscher: Bei in Belgien zugelassenen fahrzeugen ist ein feuerlöscher Pflicht. Die Mitführpflicht dient dem präventiven Brandschutz und der Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit.
Portugal
  • Warnwestenpflicht für alle Insassen: Warnwesten sind für alle Insassen vorgeschrieben und müssen bei Pannen oder Unfällen außerhalb des Fahrzeugs getragen werden.
  • Warndreieck: Ein Warndreieck ist Pflicht und dient zur Absicherung der Unfall- oder Pannenstelle.
Kroatien
  • Warnwestenpflicht für alle Insassen: Jeder Insasse muss eine Warnweste tragen, wenn er das Fahrzeug bei einer Panne oder einem Unfall verlässt.
  • Warndreieck: Ein Warndreieck ist verpflichtend und muss bei einer Panne aufgestellt werden.
  • Verbandskasten: Ein Verbandskasten ist vorgeschrieben, um bei Verletzungen Erste Hilfe leisten zu können.
  • Ersatzlampenset: In Kroatien muss ein Ersatzlampenset für die Fahrzeugbeleuchtung mitgeführt werden, falls das Fahrzeug keine LED-Leuchten hat.
Tschechien
  • Warnweste für den Fahrer: Eine Warnweste ist für den Fahrer vorgeschrieben und muss bei Pannen oder Unfällen getragen werden.
  • Warndreieck: Ein Warndreieck ist Pflicht und muss im Fahrzeug mitgeführt werden.
  • Verbandskasten: Ein Verbandskasten ist vorgeschrieben, um bei Verletzungen Erste Hilfe leisten zu können.
  • Ersatzsicherungen und Ersatzlampenset: In Tschechien sind ein Ersatzsicherungs- und Lampenset Pflicht, es sei denn, das Fahrzeug ist mit LED-Leuchten ausgestattet.

Keine Garantie auf Vollständigkeit. Bitte beachten Sie, dass sich die Vorschriften ändern können. Es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen in den jeweiligen Transit- oder Reiseländern zu informieren.

Verfügbare Ausstattung bei ADAC Wohnmobilen und Wohnwagen

Inklusive (leihweise) für die Dauer der Miete:

  • 1 volle Gasflasche (bis zu 11 kg - bauartbedingt)
  • Ausgleichskeile (2er Set)
  • Strom-Außenanschlußkabel 230 V / 25 m
  • Adapterkabel SCHUKO/CEE
  • WC-Sanitärzusätze und Frischwasserchemie

Hinzubuchbar für die Dauer der Miete

  • Campingmöbel-Set mit Tisch und zwei Stühlen
  • Zusätzliche Campingstühle
  • Zweite Gasflaschenfüllung
  • Warntafel Spanien
  • Warntafel Italien
  • PKW-Aussenspiegelverbreiterung bei Wohwagen
  • Gespann-Heckmarkierungstafeln für Spanien bei L>12m
Gut zu wissen

ADAC Wohnmobile und Wohnwagen werden ohne Koch- und Essgeschirr bzw. Bettzeug übergeben.

Empfohlene Ausstattung für zusätzlichen Komfort und Sicherheit

Neben der vorgeschriebenen Grundausstattung gibt es eine Vielzahl an Utensilien, die für Wohnmobilreisen sinnvoll sind, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese Extras sind besonders bei langen Fahrten oder in abgelegenen Regionen wertvoll und tragen zu einer entspannten Reise bei.

Zusätzliche Ausrüstung

  • Ersatzlampenset: Ein Ersatzlampenset wird in den meisten Ländern nicht verlangt, ist jedoch empfohlen, denn es kann bei Lampenausfällen nützlich sein, besonders auf abgelegenen Straßen.
  • Powerbank für Mobilgeräte: Eine Powerbank für Handys oder andere Geräte hilft, immer erreichbar zu bleiben, besonders bei Fahrten abseits des Stromnetzes.
  • Multifunktionales Taschenmesser: Ein solches Werkzeug ist bei kleineren Reparaturen und für allgemeine Notfälle praktisch.

Technische Helfer für Navigation und Notfälle

  • GPS-Gerät oder Offline-Navigation: In Regionen mit schwacher Internetverbindung ist ein GPS-Gerät oder eine Offline-Karten-App ideal, um ohne mobilen Empfang sicher navigieren zu können.
  • CO- und Gasmelder: Bei der Nutzung von Gas zum Kochen oder Heizen sorgen CO- und Gasmelder für zusätzliche Sicherheit.
  • Inverter für Stromversorgung: Ein Wechselrichter ermöglicht den Betrieb kleiner Elektrogeräte, wie z. B. Laptop oder Kamera-Akkus, über die Fahrzeugbatterie.

Komfort-Utensilien

  • Zusätzliche Wasserkanister: Insbesondere in abgelegenen Regionen ist der Zugang zu Wasserstellen begrenzt. Mit zusätzlichen Wasserkanistern ist man flexibler und unabhängiger.
  • Campingstühle und -tisch: Klappbare Stühle und ein kleiner Tisch ermöglichen bequeme Pausen im Freien und sind leicht zu verstauen.
  • Thermodecke und zusätzliche Decken: In nördlichen Regionen Europas oder bei kühleren Nächten sorgen warme Decken für zusätzlichen Komfort.

Vorratsboxen und Küchenausstattung

  • Vorratsbehälter: Luftdichte Behälter schützen Lebensmittel vor Feuchtigkeit und halten sie länger frisch. Sie verhindern außerdem, dass sich Gerüche im Fahrzeug ausbreiten.
  • Koch- und Campinggeschirr: Stapelbares und leichtes Geschirr sowie Kochutensilien aus Materialien wie Edelstahl oder Aluminium sind platzsparend und praktisch.
  • Mobiler Wasserfilter: In ländlichen oder abgelegenen Gebieten kann ein Wasserfilter Trinkwasser aus natürlichen Quellen aufbereiten und sorgt für eine autarke Wasserversorgung.

Ausrüstung für Outdoor-Aktivitäten

  • Faltbarer Fahrradträger: Für Radtouren ist ein Fahrradträger am Wohnmobil praktisch. Faltbare Modelle sparen Platz und bieten Flexibilität.
  • Ladegerät für Elektrofahrräder: Wer ein E-Bike dabei hat, sollte ein passendes Ladegerät griffbereit haben.
  • Wander- und Campingzubehör: Ein kleiner Rucksack, Wanderstöcke und eine Taschenlampe sind hilfreich für Tagesausflüge und andere Aktivitäten in der Natur.

Fazit: Gut vorbereitet für eine entspannte Reise

Eine gründliche Vorbereitung und die richtige Ausstattung machen das Reisen im Wohnmobil in Europa sicher und angenehm. Die Pflichtausstattung deckt alle gesetzlichen Anforderungen ab, während die empfohlenen Utensilien Komfort und Flexibilität erhöhen. So lässt sich entspannt und bestens ausgestattet die Freiheit des Wohnmobilreisens genießen und Europa im eigenen Tempo erkunden.