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Tempo 100 mit dem Wohnwagen: So gibt’s die 100er-Zulassung

veröffentlicht am 04.12.2024

Wer in Deutschland mit seinem Wohnwagengespann nicht nur 80 km/h, sondern bis zu 100 km/h fahren möchte, kann mit der sogenannten 100er-Zulassung auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen schneller unterwegs sein.

  • Es müssen bestimmte technische Voraussetzungen für Zugfahrzeug und Wohnwagen erfüllt sein.
  • Die deutsche 100er-Zulassung ist im Ausland nicht gültig.
  • Ohne geeignete Zugfahrzeug-Wohnwagen-Kombination erlischt die Zulassung und es gelten maximal 80 km/h.

Bevor die Reise schneller vorangehen kann, Im Folgenden wird erklärt, welche Bedingungen gelten, wie die Zulassung erfolgt und wie sich die anfallenden Kosten zusammensetzen.

Voraussetzungen für das Zugfahrzeug

Für die 100er-Zulassung sind bestimmte Bedingungen für das Zugfahrzeug zu beachten.

  • Antiblockiersystem (ABS): Ein funktionierendes ABS ist unerlässlich. Es sorgt dafür, dass das Fahrzeug auch bei starkem Bremsen stabil bleibt und ein Schleudern vermieden wird.
  • Zulässige Gesamtmasse: Das Zugfahrzeug darf eine maximale Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Fahrzeuge über diesem Gewicht sind nicht für die 100er-Zulassung geeignet.

Voraussetzungen für den Wohnwagen

Auch der Wohnwagen selbst muss technischen Anforderungen entsprechen, um sicher bei 100 km/h bewegt werden zu können.

  • Höchstgeschwindigkeit: Der Wohnwagen muss für mindestens 100 km/h ausgelegt sein.
  • Bereifung: Die Reifen des Wohnwagens müssen einen Geschwindigkeitsindex von mindestens „L“ aufweisen (entspricht 120 km/h). Zudem dürfen sie nicht älter als sechs Jahre sein, um Sicherheit und Stabilität zu gewährleisten.
  • Bremssystem: Bei gebremsten Wohnwagen sind hydraulische Stoßdämpfer erforderlich. Diese erhöhen die Stabilität des Anhängers und reduzieren Schwingungen bei höheren Geschwindigkeiten.

Bei einer Umrüstung des Wohnwagens ist eine erneute Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich.

Masseverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Wohnwagen

Ein entscheidender Faktor bei der 100er-Zulassung ist das Verhältnis zwischen dem Leergewicht des Zugfahrzeugs und dem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagens. Grundsätzlich darf das Gesamtgewicht des Wohnwagens das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Abhängig von der Ausstattung des Wohnwagens kommt ein sogenannter X-Faktor zur Anwendung: 

Faktor 0,8: Gilt für gebremste Wohnwagen, die mit hydraulischen Stoßdämpfern ausgestattet sind. In diesem Fall darf der Wohnwagen maximal 80 % des Leergewichts des Zugfahrzeugs wiegen.

Faktor 1,0: Dieser Faktor gilt, wenn der Wohnwagen zusätzlich mit einer Antischlingerkupplung oder einem fahrdynamischen Stabilitätssystem ausgestattet ist. Er erlaubt ein zulässiges Gesamtgewicht des Wohnwagens, das dem Leergewicht des Zugfahrzeugs entspricht.

Beispielrechnung für das Masseverhältnis

Hat das Zugfahrzeug ein Leergewicht von 1.500 kg und verfügt der Wohnwagen über eine Antischlingerkupplung (Faktor 1,0), ergibt sich folgende Rechnung:

1.500 kg (Leergewicht des Zugfahrzeugs) × 1,0 = 1.500 kg

In diesem Fall darf das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens maximal 1.500 kg betragen.

Beantragung der 100er-Zulassung

Die Schritte zur Beantragung der 100er-Zulassung sind wie folgt:

  1. Technische Überprüfung: Der Wohnwagen wird von einer Prüforganisation wie TÜV, DEKRA oder GTÜ begutachtet. Es wird geprüft, ob alle Anforderungen erfüllt sind.
  2. Prüfbescheinigung: Nach bestandener Prüfung erfolgt die Ausstellung einer Bescheinigung, die den Wohnwagen für 100 km/h freigibt.
  3. Zulassungsstelle: Mit der Prüfbescheinigung und den Fahrzeugpapieren kann die 100er-Zulassung bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden.
  4. Tempo-100-Plakette: Nach Eintragung der Zulassung wird eine Tempo-100-Plakette ausgehändigt, die gut sichtbar am Heck des Wohnwagens anzubringen ist. Am Zugfahrzeug muss keine Plakette angebracht werden.
Hinweis

Bei neuen Wohnwagen ist die 100er-Zulassung oft bereits ab Werk vorhanden. In diesen Fällen entfällt eine zusätzliche technische Prüfung des Wohnwagens, da die Herstellerbescheinigung vorliegen sollte.

Kosten der 100er-Zulassung

Die Kosten für die 100er-Zulassung setzen sich aus den Gebühren für die technische Prüfung und der Eintragung bei der Zulassungsstelle zusammen. Je nach Region und Gutachtenanbieter, fallen die Gebühren unterschiedlich hoch aus.

Technische Überprüfung: Die Prüfungskosten bei TÜV, DEKRA oder ähnlichen Organisationen belaufen sich auf etwa 70 bis 90 Euro.

Eintragung und Plakette: Für die Änderung der Fahrzeugpapiere und die Tempo-100-Plakette fallen weitere Gebühren von etwa 15 bis 20 Euro an.

Insgesamt ist mit Kosten zwischen 85 und 110 Euro zu rechnen. Liegt eine Herstellerbescheinigung vor, die bestätigt, dass der Wohnwagen oder Anhänger die Anforderungen für die 100-km/h-Zulassung erfüllt, entfällt eine zusätzliche technische Prüfung. Es fallen dann nur die Gebühren für die Tempo-100-Plakette und die Änderung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle an.

Wenn das Zugfahrzeug nicht zur 100er-Zulassung passt

Wenn ein Wohnwagen mit einer 100er-Zulassung an ein Zugfahrzeug gekoppelt wird, das die nötigen Voraussetzungen (wie ABS, passendes Leergewicht und zulässige Gesamtmasse) nicht erfüllt, erlischt die 100er-Zulassung für diese Kombination. In diesem Fall darf das Gespann maximal 80 km/h fahren, die höhere Geschwindigkeit von 100 km/h wäre rechtlich nicht erlaubt.

100er-Zulassung bei Mietwohnwagen

Da die 100er-Zulassung nur für geeignete Fahrzeugkombinationen gilt, liegt es in der Verantwortung des Mieters, sicherzustellen, dass das eigene Zugfahrzeug die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt – etwa ein Antiblockiersystem (ABS) und die passende Gesamtmasse. Bei einer Kontrolle muss der Mieter die Zulassungsbescheinigung des Wohnwagens sowie die technischen Daten des Zugfahrzeugs vorweisen können, um die Einhaltung der 100er-Zulassung zu belegen.

Folgen bei Verstößen

Mit einem Wohnwagen in Deutschland schneller zu fahren als die zulässige Höchstgeschwindigkeit erlaubt (in der Regel 80 km/h ohne, bzw. 100 km/h mit der 100er-Zulassung), zieht Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich. Die Strafen hängen davon ab, um wie viel die erlaubte Geschwindigkeit überschritten wird.

VerstoßFolge
Bis 10 km/h zu schnellIn der Regel eine geringe Geldstrafe (ca. 10 Euro), aber keine Punkte in Flensburg.
11 bis 20 km/h zu schnellBußgelder von etwa 15 bis 30 Euro, keine Punkte.
21 bis 30 km/h zu schnellHöhere Bußgelder (ca. 70 Euro) und ein Punkt in Flensburg.
Über 30 km/h zu schnellBei starken Überschreitungen steigen die Bußgelder deutlich (über 80 Euro) und es kommen Punkte hinzu. Eine Überschreitung von über 40 km/h kann ein Fahrverbot nach sich ziehen, insbesondere auf Autobahnen oder bei wiederholten Verstößen.

Abgesehen von Bußgeldern und Punkten birgt das Fahren mit zu hoher Geschwindigkeit erhebliche Sicherheitsrisiken. Wohnwagen reagieren empfindlich auf Seitenwinde und haben einen hohen Schwerpunkt, was bei höheren Geschwindigkeiten zum Schlingern oder sogar Kippen führen kann. Das Unfallrisiko steigt dadurch deutlich. Falls ein Unfall aufgrund überhöhter Geschwindigkeit passiert, kann die Versicherung Zahlungen kürzen oder verweigern. Falls ein Unfall aufgrund der unzulässigen Kombination passiert, besteht die Gefahr, persönlich haftbar gemacht zu werden, besonders wenn es zu Schäden bei Dritten kommt.

Gültigkeit der 100er-Zulassung im Ausland

Die 100er-Zulassung gilt ausschließlich in Deutschland. Bei Reisen ins Ausland gelten die dortigen nationalen Vorschriften, die oft eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit für Gespanne vorsehen. Da die Regelungen länderspezifisch sind und oft an strenge technische Auflagen geknüpft sind, lohnt es sich, sich vorab zu informieren, um Bußgelder und Missverständnisse sowie Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

Einige europäische Länder erlauben es, mit einem Anhänger oder Wohnwagen schneller als die standardmäßigen 80 km/h zu fahren. Diese Regelungen sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich und an bestimmte technische Voraussetzungen gebunden.

Dänemark:

In Dänemark ist es möglich, mit einer speziellen dänischen Tempo-100-Plakette bis zu 100 km/h zu fahren. Die dänische Tempo-100-Plakette muss direkt bei einer dänischen Prüfstelle (wie dem dänischen TÜV) beantragt werden. Eine deutsche Tempo-100-Zulassung wird in Dänemark nicht automatisch anerkannt. Das Zugfahrzeug und der Anhänger müssen daher vor Ort auf die Erfüllung der dänischen Anforderungen überprüft werden.

Schweden:

Auch in Schweden dürfen Gespanne unter bestimmten Bedingungen bis zu 100 km/h fahren. Reisende mit einer Tempo-100-Zulassung aus Deutschland dürfen diese allerdings nicht automatisch übertragen. In Schweden gelten strenge technische Auflagen, die für das Zugfahrzeug und den Anhänger einzuhalten sind. Es gibt keine spezifische Plakette wie in Deutschland oder Dänemark.

Norwegen:

In Norwegen ist das Fahren mit einem Anhänger bis zu 100 km/h erlaubt, sofern technische Voraussetzungen wie ein Antiblockiersystem (ABS) im Zugfahrzeug erfüllt sind und der Anhänger bestimmte Anforderungen erfüllt. Es gibt keine spezifische Plakette wie in Deutschland oder Dänemark, aber Wohnwagen-Fahrer mit einer Tempo-100-Zulassung aus Deutschland dürfen diese auch nicht automatisch übertragen.

Österreich:

In Österreich dürfen Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen auf Autobahnen und Schnellstraßen bis zu 100 km/h fahren, solange das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers maximal 750 kg beträgt. Für schwerere Anhänger gelten niedrigere Höchstgeschwindigkeiten.

Niederlande:

In den Niederlanden gibt es keine gesonderte Tempo-100-Zulassung oder Plakette. Stattdessen ist für Gespanne mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen eine Geschwindigkeit von bis zu 90 km/h auf Autobahnen erlaubt. Für schwerere Gespanne gelten dagegen reduzierte Tempolimits.

Fazit: Lohnt sich die 100er-Zulassung?

Die 100er-Zulassung bietet Fahrern von Wohnwagengespannen mehr Flexibilität und erlaubt ein zügigeres Vorankommen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Vor allem auf langen Strecken kann die erhöhte Geschwindigkeit von 100 km/h eine deutliche Zeitersparnis bringen. Voraussetzung ist jedoch die Einhaltung aller technischen Anforderungen.