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Welcher Führerschein für Wohnmobile und Wohnwagen?

Bis vor einigen Jahren war die Regelung zum Führen eines Wohnmobils oder Wohnwagens noch recht überschaubar. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen in der Vergangenheit stiften jedoch noch gelegentlich Verwirrung. Welche Fahrerlaubnisklasse gilt nun eigentlich für Wohnmobile und Wohnwagen?

Fahrerlaubnisklassen bis Ende 1998

Jeder, der bis zum 31.12.1998 einen Führerschein Klasse 3 erworben hat, darf einen PKW und LKW bis zu 7,5 t zulässige Gesamtmasse sowie Züge mit bis zu drei Achsen (einachsige Anhänger) fahren. Die Klasse 3 war meist in dem bis heute gültigen „grauen Lappen“ eingetragen und wurde 1982 durch den rosa Führerschein ersetzt.

Führerscheine im Zeitraum 01.01.1999 – 18.01.2013

Mit der Führerscheinreform ab 1999 wurden neue Führerscheinklassen und auch ein neues Führerscheindokument in Scheckkartenformat eingeführt. Die alte Klasse 3 konnte umgetauscht werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen B/BE und C1/C1E. Damit war es nun auch möglich 4-achsige Züge (zweiachsige Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 t zu fahren.

Fahrerlaubnis ab dem 19.01.2013

Die Führerschein-Neuregelung seit dem 19. Januar 2013 vereinheitlicht die Führerscheinklassen europaweit. Die zuvor erworbenen alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit, sollten jedoch bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Bei Umtausch werden alte Führerscheine den entsprechenden Fahrerlaubnisklassen zugeordnet. Es ist keine neue Fahrprüfung abzulegen.

Eine Umtauschplicht besteht demnach nicht. Jedoch wird empfohlen vor Reisen ins europäische Ausland, alte Führerscheine in die neuen Scheckkartenführerscheine umzutauschen. Die Polizei im Ausland könnte unter Umständen keine Kenntnisse von den alten Führerscheinklassen-Bezeichnungen haben.

Welche Fahrzeuge können mit der Führerscheinklasse B gefahren werden?

Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 3,5 t. Ebenso ist das Fahren mit einem kleinen Anhänger erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse (Fahrzeug plus Anhänger) von 3.5 t nicht überschritten wird. Mit der Klasse B96 kann das Zuggewicht auf 4250 kg zulässige Gesamtmasse erweitert werden. Für Anhänger über 750 kg und bis 3,5 t gilt die Klasse BE.

Mit dem Führerschein Klasse B ist es erlaubt, sowohl Wohnmobile bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse zu fahren als auch Gespanne (Kombination: PKW plus Wohnanhänger), wenn die 3,5 t zulässige Gesamtmasse in dieser Kombination nicht überschritten wird.

Für die meisten Fahrzeuge unserer ADAC Wohnmobilflotte ist die alte Führerscheinklasse 3 ausreichend. Die Führerscheinklasse B ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg, für die Fahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht wird die Führerscheinklasse C1 benötigt.