Autovermietung
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Welcher Führerschein für Wohnmobile und Wohnwagen?

Die Bedeutung einer gültigen Fahrerlaubnis.

Die Straße ruft und die Sehnsucht nach Freiheit führt viele dazu, die Welt auf vier Rädern zu erkunden. Wohnmobile und Wohnwagen bieten eine einzigartige Möglichkeit, die eigenen vier Wände zu verlassen und das Unbekannte zu entdecken. Bevor Sie jedoch den Motor starten und Richtung Horizont fahren, ist es entscheidend zu wissen, welchen Führerschein Sie benötigen, um das Steuer dieser mobilen Zufluchtsorte zu übernehmen.

Verstöße gegen die Führerscheinregelungen können zu Bußgeldern, Punkten im Verkehrszentralregister oder im schlimmsten Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Es ist von entscheidender Bedeutung, den richtigen Führerschein für das gewählte Freizeitfahrzeug zu besitzen, um nicht nur die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, sondern auch rechtliche Probleme zu vermeiden.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass nationale Regelungen hinsichtlich des Führens von Wohnmobilen und Wohnwagengespannen variieren und in einigen Ländern spezielle Vorschriften gelten können. Vor Fahrtantritt sollten die konkreten Vorschriften des jeweiligen Landes überprüft werden.

Das zulässige Gesamtgewicht.

Die zulässige Gesamtmasse bezeichnet die Summe aus Leergewicht und maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination. In der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird synonym auch der Begriff zulässiges Gesamtgewicht verwendet.

Die Angabe zum maximal zulässigen Gesamtgewicht Ihres Autos finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld 11. Im alten Fahrzeugschein steht diese Angabe unter der Ziffer 15.

Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs ist wichtig, um festzustellen, mit welchem Führerschein man das Fahrzeug fahren darf.

Wichtig: Grundsätzlich müssen Sie zunächst bitte immer die fahrzeugspezifischen Angaben im Fahrzeugschein beachten.

B-Führerschein.

Mit der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge bis 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse gefahren werden. Wohnmobile mit bis zu 3,5 Tonnen dürfen Sie also mit dem normalen B-Führerschein fahren. Zudem darf mit der Fahrerlaubnis der Klasse B ein Anhänger bis 750 kg an ein geeignetes Zugfahrzeug angehängt werden. Diese Kombination nennt man auch Gespann. Die Gesamtmasse der Kombination ist dann auf Gespanne bis 4.250 Kilogramm begrenzt. Bei Anhängern über 750 Kilogramm darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination dagegen 3.500 Kilogramm nicht übersteigen. 

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Anhängerführerschein B96

Es ist möglich, durch eine Fahrschulung die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erweitern. Bei B96 handelt es sich nicht um eine eigene Führerscheinklasse. Im Führerschein wird bei der Klasse B die Schlüsselzahl 96 eingetragen, sie ist europaweit gültig. Mit dem B96 können Sie ein Wohnwagengespann fahren, bei dem die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus geeignetem Zugfahrzeug und Anhänger 4.250 Kilogramm nicht übersteigen darf, wobei der Anhänger im Vergleich zur Klasse B nun auch schwerer als 750 Kilo sein kann. Denn wie sich das Gesamtgewicht dabei zusammensetzt, spielt keine Rolle.

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Anhängerführerschein BE

Wer noch schwerere Anhänger ziehen möchte, benötigt den "echten" Anhängerführerschein BE. Mit diesem dürfen Anhänger bis 3.500 Kilogramm gezogen werden. Das Maximalgewicht der Kombination ist auf 7.000 Kilogramm zulässige Gesamtmasse (3.500 Kilogramm Zugfahrzeug + 3.500 Kilogramm Anhänger) begrenzt.

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LKW Führerscheine.

Klasse C1 - Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen

Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen brauchen Sie den C1-Führerschein. Ein an ein solches Zugfahrzeug montierter Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von 750 Kilogramm nicht überschreiten.

Klasse C1E - Gespann bis 12 Tonnen

Der C1E-Führerschein erlaubt es LKW Fahrern, das Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse zu fahren. Inhaber dieser Fahrerlaubnis dürfen auch ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger von mehr als 3.500 Kilogramm kombinieren. LKW und Anhänger dürfen zusammen nicht mehr als 12.000 Kilogramm wiegen.

Klasse C - Fahrzeuge über 7,5 Tonnen

Bei noch schwereren Fahrzeugen ist die Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich.

Ältere Führerscheine.

Bis vor einigen Jahren war die Regelung zum Führen eines Wohnmobils oder Wohnwagens noch recht überschaubar. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen in der Vergangenheit stiften jedoch noch gelegentlich Verwirrung. Welche Fahrerlaubnisklasse gilt bei älteren Führerscheinen eigentlich für Wohnmobile und Wohnwagen?

Fahrerlaubnisklassen bis Ende 1998

Wer seinen Pkw-Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht hat, hat die Führerschein-Klasse 3 erhalten. Zusätzlich zu dem mit Klasse B erlaubten Fahrzeugen dürfen Inhaber des alten Führerscheins einen PKW und LKW bis zu 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse sowie Züge mit bis zu drei Achsen (einachsige Anhänger) und einer Gesamtmasse von 12 Tonnen fahren. Die Klasse 3 war meist in dem bis heute gültigen „grauen Lappen“ eingetragen und wurde 1982 durch den rosa Führerschein ersetzt.

Führerscheine im Zeitraum 01.01.1999 – 18.01.2013

Mit der Führerscheinreform ab 1999 wurden neue Führerscheinklassen und auch ein neues Führerscheindokument in Scheckkartenformat eingeführt. Die alte Klasse 3 konnte umgetauscht werden in die neuen Fahrerlaubnisklassen B/BE und C1/C1E. Damit war es nun auch möglich, 4-achsige Züge (zweiachsige Anhänger) mit einem Gesamtgewicht von bis zu 12 t zu fahren.

Fahrerlaubnis Neuregelung ab dem 19.01.2013

Die Führerschein-Neuregelung seit dem 19. Januar 2013 vereinheitlicht die Führerscheinklassen europaweit. Die zuvor erworbenen alten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit, sollten jedoch umgetauscht werden. Bei Umtausch werden alte Führerscheine den entsprechenden Fahrerlaubnisklassen zugeordnet. Es ist keine neue Fahrprüfung abzulegen.

Es wird empfohlen, vor Reisen ins europäische Ausland alte Führerscheine in die neuen Scheckkartenführerscheine umzutauschen. Die Polizei im Ausland könnte unter Umständen keine Kenntnisse von den alten Führerscheinklassen-Bezeichnungen haben.

Führerschein-Umtausch in Deutschland.

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass alle in der EU im Umlauf befindlichen Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sind. In Deutschland gibt es gestaffelte Fristen für den Umtausch des Führerscheins, wobei der letzte Tag für den Umtausch der 19. Januar 2033 ist. Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. 

Die Umtauschpflicht greift jedoch je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr möglicherweise auch früher. Näheres zu den den Fristen können Sie auf den Informationseiten der Bundesregierung nachlesen.

Voraussetzungen bei gemieteten Reismobilen und Caravans

Um ein gemietetes Wohnmobil zu führen, ist in der Regel ein Führerschein der Klasse B erforderlich. Dieser berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und bis zu acht Sitzplätzen (der Fahrersitz wird hierbei nicht mitgezählt). Mit der Klasse B96 kann das Zuggewicht auf 4250 kg zulässige Gesamtmasse erweitert werden. Für gemietete Wohnanhänger über 750 kg und bis 3,5 t gilt die Klasse BE. Wenn das Mietwohnmobil ein höheres zulässiges Gesamtgewicht aufweist, ist ein Führerschein der Klasse C1 oder C1E erforderlich, abhängig von Gewicht und Anzahl der Sitzplätze.

Benötigter Führerschein für Mietwohnmobile

Für die meisten Fahrzeuge unserer ADAC Wohnmobilflotte ist die alte Führerscheinklasse 3 ausreichend. Die Führerscheinklasse B ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg, für Fahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht wird die Führerscheinklasse C1 benötigt.

Benötigter Führerschein für Mietwohnwagen

Wohnwagen sind oftmals schwerer als 750 kg. Nur wenige leichtgewichtige Wohnwagen können im Gespann mit dem normalen B-Führerschein gezogen werden. Wir empfehlen Ihnen, mindestens die B96-Erweiterung zu haben oder sogar einen BE Führerschein. Wenn Sie einen Wohnwagen mieten möchten, können Sie vor Buchung Ihre ADAC Mietstation in Ihrer Nähe kontaktieren und sich von unseren Experten beraten lassen. In Abhängigkeit vom Zugfahrzeug, der vorliegenden Fahrerlaubnis und dem ausgewählten Wohnwagen kann der Mitarbeiter der Wohnwagenvermietung Ihnen sagen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Mindestalter

ADAC Wohnmobile und Wohnwagen können ab einem Alter von 21 Jahren angemietet werden. Der für die jeweilige Fahrzeugkategorie gültige Führerschein muss seit einem Jahr vorhanden sein.

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