Ihre Vorteile beim ADAC
Rabatte für ADAC Mitglieder mit Bestpreis-Garantie auf die Original-Preise der Vermieter
Rundum-Sorglos inklusive Vollkasko-& Diebstahlschutz ohne Selbstbehalt
Preisvergleich verschiedener Fahrzeugklassen von führenden Autovermietern
Kostenlose Stornierung bis zum Zeitpunkt der Anmietung jederzeit möglich
Mit dem Mietwagen Dornbirn erkunden
In der größten Stadt von Vorarlberg in Dornbirn leben ca. 45.000 Einwohner, damit gehört die Stadt zur bevölkerungsreichsten Gemeinde Vorarlbergs.
Dornbirn ist gut für ausgiebige Shoppingtouren geeignet. Das größte Einkaufszentrum in Vorarlberg, der Messepark befindet sich ganz in der Nähe der Autobahnabfahrt Dornbirn Süd und ist gut mit einem Mietwagen zu erreichen. In der Fußgängerzone im Stadtzentrum gibt es viele kleinere Läden und Boutiquen sowie Restaurants, Kaffees und Bars die einem förmlich zu einem Einkaufsbummel einladen.
In Dornbirn sollte man das Inatura besuchen, das sehr sehenswert ist, denn in einer einstigen Fabrikhalle ist ein Naturkundemuseum untergebracht. Dieses Museum liegt zentral in der Stadt und ist von einem Stadtpark umgeben. Auch das Krippenmuseum von Dornbirn ist ein Besuch wert sowie das größte Rolls-Royce Museum der Welt das sich in Dornbirn-Gütle befindet.
Wer gute, abwechslungsreiche Küche bevorzugt ist in der Stadt Dornbirn gut aufgehoben. Die Restaurantvielfalt ist groß, so kann man in Dornbirn türkisch, italienisch und auch asiatisch essen gehen oder man genießt die regionalen Spezialität Käsknöpfle.
Wer gerne mit dem Fahrrad aktiv ist hat seine pure Freude auf den vielen Radwanderwegen, die meist abseits der Straßen liegen und eher flach sind. Mit dem Mountainbike fährt man in das Bergland in dem es mehrere längere und auch kürzere Routen gibt. Ein großer Teil der Fläche Dornbirns ist Bergland in dem es viele Wandergebiete mit den unterschiedlichsten Anforderungen gibt. Eine Attraktivität Dornbirns ist die Rappenlochschlucht und das Naherholungsgebiet Ebnit ist auch ein sehr guter Ausgangspunkt für Wanderungen aller Art.