Autovermietung

Häufige Fragen zur ADAC Wohnmobilanmietung in Deutschland

Für Fragen zu internationalen Mieten nutzen Sie bitte die Hotline unseres Partners, die auf der Buchungsstrecke kommuniziert wird.

Wohnmobil & Wohnwagen

Begriffserklärung Wohnwagen - Wohnmobil

Als Wohnmobile / Reisemobile werden selbstfahrene Einheiten - also mit eigenen Motor versehene Transporter - mit einem zum Wohnen geeigneten Aufbau bzw. Ausbau bezeichnet.

Als Wohnwagen / Caravans / Wohnanhänger werden nicht selbständig fahrende Anhänger mit einem zum Wohnen geeigneten Aufbau bezeichnet. Wohnwagen / Caravans / Wohnanhänger benötigen ein Zugfahrzeug.

Werden auch Wohnwagen angeboten?

Ja - seit 2012 vermieten wir neben den „selbstfahrende Einheiten“ - sogenannte Wohnmobile / Reisemobile - auch Wohnwagen (umgangssprachlich oftmals auch Wohnanhänger / Caravans genannt).

Welche Wohnmobile und Wohnwagen werden vermietet?

Die ADAC Wohnmobilvermietung vermietet neuwertige Wohnmobile und Wohnwagen verschiedener renommierter Hersteller, vorwiegend aus deutscher bzw. europäischer Markenproduktion.

Welche Modelle?

Die ADAC Wohnmobilvermietung vermietet verschiedene Wohnmobile – beginnend mit einem wendigen und kompakten ReiseVan („Activity Class“) für 2 bis 3 Personen bis hin zum geräumigen Alkoven-Wohnmobil für bis zu 6 Personen („Galaxy Class“). Eine Übersicht finden Sie hier.

Wie soll ein Wohnmobil ausgewählt werden?

Für ungetrübte Urlaubsfreuden mit Ihrem ADAC Wohnmobil spielt die Größe des Fahrzeuges eine entscheidende Rolle. Beachten Sie dabei vor allem die Anzahl der Reisenden. Denn in einem kleinen Wohnmobil ist der Urlaub zu zweit wunderbar, zu viert wird es aber schnell beengt. Bei den Fahrzeugbeschreibungen nennen wir Ihnen neben der Anzahl der zugelassenen Sitzplätze deshalb auch die Anzahl und Maße der Schlafplätze. Anhand der Grundrisse sind die Schlafmöglichkeiten und die Raumaufteilung gut nachvollziehbar.

Was ist ein Alkoven?

Als Alkoven wird die markante Ausbuchtung oberhalb der Fahrerkabine bezeichnet. In diesem Bereich befindet sich eine bequeme Schlafgelegenheit für zwei Personen, die vom Innenraum des Wohnmobilaufbaues mittels einer Leiter relativ leicht und bequem erreichbar ist.

Buchung & Übergabe

Wo kann ich buchen?

Ein ADAC Wohnmobil können Sie über nachfolgende Wege buchen:

Wie geht die Buchung vor?

Zeitnah nach einer Buchung erhalten Sie von uns eine „verbindliche Reservierungsbestätigung", welche Sie uns bitte unterschrieben retour schicken. Anschließend ist binnen 14 Tagen nach Buchungseingang eine Anzahlung in Höhe von 20 %, max. jedoch 300 € fällig. Die Restzahlung laut der Ihnen dann vorliegenden verbindlichen Reservierungsbestätigung ist bis spätestens 14 Tage vor Mietantritt auf das kommunizierte Konto zu überweisen.

Sind Umbuchungen möglich?

Soweit freie Kapazitäten innerhalb des Kalenderjahres bei der in der Reservierungsbestätigung genannten Anmietstation vorhanden sind und die Mietdauer nicht reduziert wird, ist eine Umbuchung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn ohne Aufpreis möglich.

Wann sind die Fahrzeug-Übergabezeiten?

Unsere ADAC Wohnmobile werden werktags (Montag-Freitags) ab 14.00 Uhr und bis 17.00 Uhr übergeben, samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr (aufpreispflichtig).

 

Die Fahrzeugrückgabe erfolgt immer vormittags ab 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr, genaue Termine entnehmen Sie bitte Ihrer Reservierungsbestätigung. Außerhalb dieser Zeiten sowie Sonn- und Feiertags werden keine Fahrzeuge übergeben bzw. zurückgenommen.

 

Bitte kommen Sie zur Einweisung und Fahrzeugübergabe nicht bei Dunkelheit und auch nicht kurz vor Torschluss zur Vermietstation, denn wir wollen Sie umfassend, individuell und bedarfsgerecht in die komplexe Wohnmobiltechnik einweisen. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen eine vorhergehende, telefonische Terminabstimmung mit der jeweiligen Mietstation.

Wie viel Zeit muss ich für die Übergabe einplanen?

Wir wollen Sie individuell, bedarfsgerecht und umfassend in die komplexe Wohnmobiltechnik einweisen. Bitte planen Sie daher mindestens gut eine Stunde für eine Fahrzeugübergabe ein und kommen Sie bitte nicht bei Dunkelheit oder kurz vor Torschluss zur Vermietstation. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen eine vorhergehende, telefonische Terminabstimmung mit der jeweiligen Mietstation.

Kann ich mein Fahrzeug bei der Mietstation für die Mietdauer parken?

An den meisten Stationen können Sie selbstverständlich Ihren PKW für die Dauer der Wohnmobilanmietung entweder kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr abstellen. Zudem ist es bei fast allen Stationen möglich, seinen PKW in mittelbarer Nachbarschaft auf einem ruhigen Parkplatz kostenlos abzustellen. Bei Interesse hierzu nehmen Sie diesbezüglich bitte direkt Kontakt mit der Mietstation auf.

Können die Mietwohnwagen auch auf einen Campingplatz zugestellt werden?

Ja! Im Umkreis von bis zu 50 km ab Anmietstation können gegen Aufpreis bei vielen unserer Partner Ihr Miet-Wohnwagen durch unsere Camping-Profis auf einen von Ihnen gebuchten Campingplatz zugestellt - und natürlich auch wieder abgeholt - werden. Wir empfehlen hierzu u.a. Campingplätze der "Premium Camps"-Gruppe.

www.premium-camps.de/adac

Kann ich das Fahrzeug an einer anderen Station abgeben?

Nein. Einwegmieten sind bislang nicht möglich.

Technik & Zubehör

Welches Zubehör ist im Wohnmobil enthalten?

Ferner ist jedes ADAC-Wohnmobil mindestens mit nachfolgendem Zubehör ausgerüstet:

  • Sonnenschutz-Markise /-Segel
  • Fahrradträger/ -garage
  • Radio/CD
  • CEE-Verlängerungskabel (max. 25 Meter)
  • Ausgleichskeile (max. 2 Stück)
  • Warnwesten (max. 2 Stück)
  • 1 Flasche Gas (Propan/Butan, max. 11 kg, bauartabhängig)
  • WC-Sanitärzusätze und Frischwasserchemie
Welches Zubehör ist bei einem Wohnwagen enthalten?

Ferner ist jeder über den ADAC gebuchter Wohnwagen mindestens mit nachfolgendem Zubehör ausgerüstet:

  • kleines Sonnenschutz-Segel (2x2m)
  • Antischlingerkupplung
  • CEE-Verlängerungskabel  (max. 25 Meter)
  • 1 Flasche Gas (Propan/Butan, max. 11 kg, bauartabhängig)
  • WC-Sanitärzusätze und Frischwasserchemie
Kann man Fahrräder mitnehmen? Wenn ja – wie viele?

Unsere Wohnmobile sind alle ohne Aufpreis mit einem Fahrradträger/-Garage ausgestattet, bei dem je nach Fahrzeugtyp bis zu 4 Fahrräder transportiert werden können. Der Mieter ist jedoch eigenverantwortlich für die verkehrssichere Montage und Befestigung der Fahrräder auf dem Fahrradträger sowie für die verkehrstechnische Absicherung, z.B. durch Anbringung von vorgeschriebenen Warntafeln. (Warntafeln für Spanien und Italien nur auf Anfrage und gegen Berechnung). Heck-Fahrradträger sind nicht für E-Bikes und Balloonreifen geeignet. Pro Trägerschiene sind in der Regel max. 15 kg zugelassen. Die korrekte Benutzung, Beladung als auch Ladungssicherung obliegt der Verantwortung des Fahrers / Mieters.

 

Vany ClassHeck-Fahrradträgerbis zu 2 Fahrräder
Activity ClassHeck-Fahrradträger / -garagebis zu 2 Fahrräder
Elementary ClassHeck-Fahrradträger / -garagebis zu 2 Fahrräder
Harmony ClassHeck-Fahrradträger / -garagebis zu 2 Fahrräder
Legendary ClassHeck-Fahrradträger / -garagebis zu 2 Fahrräder
Melody ClassHeck-Fahrradträger / -garagebis zu 3 Fahrräder
Easy ClassHeck-Fahrradträger / -garagebis zu 3 Fahrräder
Holiday ClassHeck-Fahrradträger / -garagebis zu 3 Fahrräder
Family ClassHeck-Fahrradträger / -garagebis zu 4 Fahrräder
Galaxy ClassHeck-Fahrradträger / -garagebis zu 4 Fahrräder
Premium ClassHeck-Fahrradträger / -garagebis zu 2 Fahrräder

 

Was kann ich als Zubehör kaufen / mieten?

An den Mietstationen halten wir für Sie ein umfangreiches Sortiment an hilfreichen und nützlichen Zubehör bereit, welches Sie vorbehaltlich Verfügbarkeit teilweise mieten und/oder teilweise käuflich erwerben können. Ihre Mietstation berät Sie diesbezüglich gerne.

Unser Tipp: Empfehlenswertes Zubehör

Neben dem oben genannten Standardausrüstung / Zubehör hat es sich in der Praxis bewährt, nachfolgendes Zubehör optional zu buchen bzw. käuflich im Campingfachhandel zu erwerben:

  • (Holzkohle-) Grill
  • Melamingeschirr (leichtes, bruchfestes Edel-Kunststoffgeschirr)
  • Mobiles Navigationsgerät
  • Bettzeug
  • Geschirrset
  • Warntafel für Spanien
  • Gasflaschenadapterset Europa
  • Warnwesten
  • Reiseapotheke
  • Fachliteratur (Reiseführer, Stellplatz- / Campingführer...)
Motorisierung?

Wir vermieten ausschließlich Wohnmobile und Reisemobile mit robusten, kraftstoffsparenden und durchzugsstarken Turbodiesel-Motoren der neuesten Generation. Je nach Beladungszustand und Fahrweise müssen Sie mit einem Diesel-Verbrauch von 10-14 Liter/100km rechnen.

Rußpartikelfilter?

Ein Großteil unserer Mietflotte ist bereits jetzt umweltfreundlich mit einem effektiven Rußpartikelfilter ausgerüstet.

Automatik, Anhängerkupplungen?

Aktuell führen wir in unserer Mietflotte einige wenige Fahrzeuge mit Anhängerkupplung und/oder Automatikgetriebe. Die Benutzung einer vorhandenen Anhängekupplung ist durch den Vermieter genehmigungs- als auch aufpreispflichtig! In unserer Online-Buchungsmaske können Sie gezielt nach derartigen Fahrzeugen selektieren und suchen

Anti-Blockier-System (ABS)?

Unsere Wohnmobilflotte besteht aus aktuellen, jungen und neuwertigen Fahrzeugen auf Basis von bewährten Fiat-, Ford- oder Renault-Fahrgestellen und sind - bis auf wenige Ausnahmen - mit einem Anti-Blockier-System (ABS) ausgerüstet.

Sind die Fahrzeuge wintertauglich?

Unsere Wohnmobile sind bei richtiger Nutzung und bei Berücksichtigung einiger Besonderheiten selbstverständlich wintertauglich. Sie sind rundherum isoliert und mit einer ausreichenden Heizung ausgestattet. Zudem wurden sie im Bezug auf die Wintertauglichkeit nach der strengen „DIN EN 1646-1 1996 D für Motorcaravan“ gefertigt und geprüft.

Wie groß ist der Frischwassertank?

Alle ADAC Wohnmobile haben einen Frischwassertank für die unproblematische Wasserversorgung unterwegs. Die Größe des Tanks variiert je nach Modell und liegt zwischen 80 und 120 Liter. Die Frischwasseranlage der ADAC Wohnmobile wird Ihnen bei Fahrzeugübergabe gereinigt und desinfiziert sowie entleert übergeben. Bei Fahrzeugrücknahme muss die Frischwasseranlage leer sein. Frischwasseradditive – entweder auf Chlor- oder Silberionen-Basis – liegt jedem Fahrzeug bei.

Umgang mit Sanitärchemie

Zur Vermeidung von Umweltbelastungen durch Sanitärflüssigkeiten verwenden Sie diese möglichst sparsam und bitte nicht mehr als vom Hersteller empfohlen. Bitte entsorgen Sie den Inhalt der Toilettenkassette niemals in die freie Natur und auch nicht in den Straßengulli. Bitte entsorgen Sie ausschließlich in dafür vorgesehene Entsorgungsstationen oder an Kläranlagen angeschlossene Toiletten und verdünnen Sie den Inhalt durch reichlich Spülen mit Wasser.

Haben die ADAC Wohnmobile Feinstaubplaketten?

Ja. Der Umweltschutz liegt uns wie allen Campern sehr am Herzen, daher sind alle ADAC Wohnmobile mit einer Feinstaubplakette ausgerüstet. Die überwiegende Anzahl hat eine grüne Feinstaubplakette, da die ADAC Wohnmobilvermietung als einer der ersten bundesweiten Vermieter konsequent auf durchzugsstarke und kraftstoffsparende Turbodiesel-Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter gesetzt hat. Einige wenige Wohnmobile haben bauartbedingt noch die gelbe Feinstaubplakette und dürfen somit ebenso in die Innenstädte fahren.

Mit welchem Verbrauch muss ich rechnen?

In der ADAC Mietwohnmobil-Flotte betreiben wir ausschließlich durchzugsstarke und verbrauchsarme Turbodiesel-Fahrzeuge der neuesten Generation. Je nach Beladungszustand und Fahrweise müssen Sie mit einem Diesel-Verbrauch von 10-14 Liter/100km rechnen.

Wie funktioniert die Campinggasversorgung in Europa?

Die ADAC Wohnmobile sind mit gasbetriebenen Geräten, z.B. einer Warmwassertherme, Gasheizung, Gaskocher und gasbetriebenen Kühlschrank ausgerüstet. Zu jeder Anmietung erhalten Sie eine volle deutsche Gasflasche mit max. 11kg Propan/Butan, welches in der Regel ausreichend ist. Sollten Sie während der Fahrt mehr Gas benötigen, so können Sie in Deutschland bei nahezu allen Baumärkten, bei Campingplätzen und Campingfachhandel eine neue Füllung käuflich erwerben. Hierzu geben Sie einfach die leere Pfandflasche ab und Sie bekommen eine gefüllte Gasflasche ausgehändigt. Kostenpunkt je nach Verkaufsstation: 15-25 €/11kg Füllung.

 

Im Ausland verhält es sich wegen teils unterschiedlicher Gasflaschensysteme etwas komplizierter. Eine detaillierte Auflistung hierzu können Sie hier entnehmen.

 

Generell empfehlen wir auf Auslandsreisen die zwei im gutsortierten Campingfachhandel erhältlichen Europa-Sets mit zu nehmen:

  • Das Europa-Füll-Set: Vier Adapter zum Befüllen deutscher Campinggasflaschen im Ausland. 
  • Das Europa–Anschluss-Set: Vier Adapter, die den Anschluss deutscher Gasregler an viele europäische Gasflaschen ermöglichen. 

Kostenpunkt je Set ca. 15,- €.

Wie und wo bekomme ich unterwegs Frischwasser?

In ganz Europa gibt es zwischenzeitlich tausende von Ver- und Entsorgungsanlagen, bei denen Sie in der Regel sogar kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr Ihr Frischwasser auffüllen können. Zudem können Sie Ihre Wasservorräte bei allen Campingplätzen auffüllen. In den südeuropäischen Ländern kann oftmals auch bei Tankstellen gegen ein kleines Entgelt Wasser getankt werden. Zur Vermeidung von Gesundheitsproblemen empfehlen wir Ihnen nur aus augenscheinlich hygienisch unbedenklichen Quellen Frischwasser nachzutanken sowie den Einsatz der mitgelieferten Additive nach Herstellervorgaben als auch den Einsatz eines Sandfilters. Den Frischwassertank der Wohnmobile können Sie bequem von außen per Wasserschlauch, Gießkanne oder Eimer mit Trichter befüllen.

Wie erhalte ich als ADAC Wohnmobil-Mieter das ADAC TourSet?

Als ADAC Mitglied haben Sie bei Anmietung eines ADAC Wohnmobiles das Anrecht auf ein individuell zusammengestelltes ADAC TourSet. 

Dieses ADAC TourSet erhalten Sie auf nachfolgend beschriebenen Wegen: 

Kosten, Finanzielles, Schäden

Wie hoch ist die Kaution?

Die Kaution beträgt 1.500 Euro pro Anmietung und Wohnmobil (bei Wohnwagen: 1.000 Euro) und ist bei Fahrzeugübergabe in bar – bzw. bei einigen Anmietstationen auch per Kreditkarte – gebührenfrei zu hinterlegen.

Selbstbehalt mittels Zusatzversicherung reduzieren

Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt bei Anmietung eines ADAC Wohnmobiles 1.500 € pro Schadensfall (Voll- / Teilkasko) – bei einigen Luxus-Wohnmobilen sogar 2.500 € pro Schadensfall.

Unsere Empfehlung: Diesen Selbstbehalt können Sie auf freiwilliger, jedoch eigenverantwortlicher Basis gegen relativ kleines Geld bis kurz vor Mietantritt mittels einer online abschließbaren Zusatzversicherung – einer sogenannten Selbstbehaltsausschluss- bzw. Kautionsversicherung – bequem bis auf eine Rest-Selbstbeteiligung in Höhe von 250 €/Schadensfall reduzieren.

Informationen als auch Online-Abschlussmöglichkeit eines entsprechenden Zusatzschutzes mit/ohne Reiserücktrittskosten-Versicherung für Miet-Wohnmobile und -Wohnwagen:

Kosten im Stornofall?

Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung werden folgende Stornogebühren fällig: 

10 % des Mietpreises bis zum 100. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn; mindestens jedoch 75 € / Reservierung

20 % des Mietpreises vom 99. bis 61. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

40 % des Mietpreises vom 60. bis 30. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

60 % des Mietpreises vom 29. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

70 % des Mietpreises vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

80 % des Mietpreises ab dem 7. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn

90 % des Mietpreises ab 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen.

Mietpreisberechnung bei Saisonüberschneidung?

Der Mietpreis wird nächteweise berechnet und berücksichtigt ebenso taggenau eine eventuelle Saisonzeitenüberschneidung.

Gibt es bei vorzeitiger Rückgabe Geld retour?

Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe können wir Ihnen leider kein Geld für die nichtverbrauchten Miettage gutschreiben – sofern dem Vermieter keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Welche weiteren Nebenkosten?

Unsere Mietpreise enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer, eine (gewerbliche) Haftpflichtversicherung sowie einen Vollkaskoschutz mit 1.500,- € sowie einen Teilkaskoschutz mit 1.500,-€ Selbstbeteiligung pro Schadensfall (Wohnwagen: 1.000,- / 1.000,- € / Haftungsfreistellung nach den Grundsätzen eines Teil-/Vollkaskoschutzes mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500 € bei Wohnmobilen bzw. 1.000 € bei Wohnwagen pro Schadensfall, sofern die Vermietbedingungen keine weitergehende Haftung des Mieters vorsehen.) Pro Anmietung und Mietfahrzeug fällt einmalig die Übergabepauschale in Höhe von 145,- € an (Wohnwagen: 100,- €), die bereits im Basispreis (6 Nächte Mindestmietdauer) und hier ausgewiesenen Mietpreisen sowie Sonderangeboten eingepreist ist.Sofern das Fahrzeug innen nicht oder ungenügend gereinigt zurückgegeben wird, fallen Reinigungskosten von mindestens 140,- € an. Sofern die Toilette bei Fahrzeugrückgabe nicht gereinigt bzw./ und entleert ist, fallen je eine Toilettenreinigungsgebühr von 140,- € an. Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Stellplatz-, Camping- und Fährkosten sowie Strafgebühren und sonstige Betriebskosten gehen voll zu Lasten des Mieters.

Werden Kreditkarten akzeptiert?

Aktuell werden bereits an fast allen Mietstationen ADAC Visa- und ADAC MasterCard Kreditkarten sowie die Maestro/EC-Karte zur Zahlung und zur Hinterlegung der Kaution akzeptiert. Kreditkarten anderer Herausgeber / Systeme werden nicht akzeptiert. Bitte fragen Sie vorab bei Ihrer Station nach, ob Kreditkarten akzeptiert werden.

Übergabepauschale? Was ist inklusive?

Die Übergabepauschale in Höhe von 159,- € / 100,-€ (Wohnmobil / Wohnwagen) fällt pro Anmietung und Mietfahrzeug einmalig an und ist mitsamt der Mietrechnung vor Mietantritt zu entrichten. Diese Servicegebühr ist im Basispreis (6 Nächte Mindestmietdauer) bereits eingepreist und setzt sich u. a. aus nachfolgenden Positionen zusammen:

  • Betriebsbereite Bereitstellung des Wohnmobiles
  • Individuelle Fahrzeugübergabe
  • Persönliche Fahrzeugrücknahme
  • Außenwäsche des Fahrzeuges bei Fahrzeugrücknahme
  • 1 Flasche Gas (Propan/Butan, bauartabhängig max. 5 bzw. 11 kg)
  • WC-Sanitärzusätze und Frischwasserchemie   
Was ist mit Kleinreparaturen?

Kleinreparaturen und Ersatzteile bis zu einer Höhe von 150,- Euro können vom Mieter bei einem Caravan-Fachbetrieb ohne gesonderte Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden und werden von uns unter Vorlage des Originalbeleges der Fachwerkstatt – bei Austauschteilen unter zusätzlicher Vorlage des Altteiles - erstattet.

Verhalten bei Unfall oder Schadensfall

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Entwendung, Wild- oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.

Erlaubt, Bedingungen, Recht

ADAC Wohnmobilvermietung nur für ADAC Mitglieder?

Nein. Die ADAC Wohnmobilvermietung steht jedem frei, der das Mindestmietalter erreicht hat, seit mindestens einem Jahr im Besitz eines entsprechenden, in Deutschland gültigen Führerscheines ist sowie sich durch einen gültigen Personalausweis ausweisen kann – also nicht nur für ADAC Mitglieder.

Vorteile für ADAC Mitglieder?

ADAC Mitglieder profitieren von nachfolgenden weiteren Vorteilen:

  • Samstags-Übergabe- bzw. Rücknahme zum Vorteilspreis.
  • 3% Rabatt auf den Tagesmietpreis (ohne Übergabepauschale).
  • ADAC-TourSet® mit Kartenmaterial und wertvollen Infos.
In welche Länder darf ich fahren?
europakarte erlaubte einreise länder adac wohnmobil wohnwagen

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind erlaubt mit Ausnahme von nachfolgenden Ländern / Regionen:

  • Bulgarien
  • Rumänien
  • Moldawien
  • Weißrussland
  • Russland
  • Ukraine
  • Türkei
  • Island
  • Zypern

 

Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell nicht gestattet.

Fährpassagen innerhalb Europas auf dazu geeigneten und zugelassenen Fähren sind erlaubt und das Wohnmobil ist dabei zu den gebuchten Konditionen versichert.

Warum ist die Einreise in einige Länder nicht erlaubt?

Mit unseren Mietfahrzeugen ist aus versicherungstechnischen Gründen die Einreise in einige Länder wie Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Belarus, Russland, Ukraine, Türkei, Island sowie Zypern leider nicht erlaubt. Zudem können wir in diesen Ländern im Unfall- / Pannenfall zumeist nicht den von Deutschland her gewohnten Servicestandard gewährleisten. Bei bewusster, d.h. vertragswidriger Einreise in diese Länder genießen Sie keinen Versicherungsschutz und auch keine Haftungsbeschränkung gegenüber dem Vermieter. Zudem werden im Pannenfall keine Hilfeleistungen organisiert bzw. geleistet.

Führerscheinklassen?

Für die meisten Fahrzeuge unserer Wohnmobilflotte ist die alte Führerscheinklasse 3 ausreichend. Die Führerscheinklasse B ist für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg, für die Fahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässigen Gesamtgewicht wird die Führerscheinklasse C1 benötigt.

Welches Mindestmietalter ist notwendig?

Das Mindestmietalter beträgt 21 Jahre, zudem muss der Mieter mindestens seit 1 Jahr im Besitz eines für die jeweilige Fahrzeugkategorie gültigen Führerscheins sein.

Mindestmietdauer?

Sofern eine Anmietung wirtschaftlich vertretbar ist und vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines Mietmobiles, werden wir einer Vermietung zustimmen. In den Schulferien beträgt die Mindestmietdauer jedoch 12 Nächte, Ausnahme: Buchungslücken.

Wieviel Frei-km sind im Mietpreis inklusive?

Die jeweils inkludierten Frei-km sowie die Kosten für etwaige benötigte Mehr-km entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem jeweiligen Sonderangebot.

Kann ich das Fahrzeug vorab an einer Mietstation anschauen?

Prinzipiell können die Mietfahrzeuge an den bundesweit über 90 Mietstationen zu den normalen Öffnungszeiten (Mo.-Fr. 9-18.00 Uhr / Sa. 9-12.00 Uhr) angesehen werden. Bitte beachten Sie, dass in Abhängigkeit der Station und der Auslastung nicht immer ein kompletter Querschnitt der Mietflotte vor Ort besichtigt werden kann. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der Mietstation zur Abstimmung eines Besichtigungs- und Beratungstermins.

Ist die Mitnahme von Haustieren erlaubt?

Die Mitnahme von Haustieren ist einerseits aufpreispflichtig sowie nur nach ausdrücklicher und vorheriger Rücksprache mit der betreffenden Mietstation erlaubt (Ausnahmen sind in der Buchungsstrecke mit einem "kein Hund Symbol" kenntlich gemacht). Wir weisen darauf hin, dass das Mitführen eines Tieres zu einem erhöhten Reparatur- und/oder Reinigungsbedarf und somit Zusatzkosten führen kann! Ferner behalten wir uns das Recht vor, Haustiere abzulehnen und/oder einschränkende Vorgaben (z.B. Verbleib des Tieres im Fahrzeug nur in dafür zugelassenen Transportboxen/ -vorrichtungen) vorzuschreiben. Für den sicheren und vorschriftsmäßigen Transport der Haustiere ist der Mieter eigenverantwortlich, ebenso für die Einhaltung etwaiger Einreise- und Impfbestimmungen.

Ist freies Campen erlaubt?

In Europa gibt es hierzu bislang noch keine einheitliche Regelung, ganz im Gegenteil: Jedes Land hat diesbezüglich seine eigenen Regel, Vorschriften und Gesetze. Wir empfehlen Ihnen, sich mit den Vorschriften der Reiseländer schon im Vorfeld bekannt zu machen. Informationen hierzu erhalten Sie auch hier.

 

In Deutschland ist das einmalige Übernachten zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ nahezu überall erlaubt (dort wo es nicht explizit verboten ist). Campingähnliches Verhalten (unter anderem Herausdrehen der Markise, Aufstellung der Campingstühle und Tische …) ist dabei jedoch nicht gestattet!

 

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen nur auf dazu zugelassenen und geeigneten Plätzen – z.B. Wohnmobilstellplätze und oder Campingplätze – zu übernachten. Hören Sie dabei auf Ihre innere Stimme und bleiben Sie nur dort, wo Sie ein sicheres Gefühl haben.

Sind Fährfahrten erlaubt und versichert?

Fährpassagen innerhalb Europas auf dazu geeigneten und zugelassenen Fähren sind erlaubt und das Wohnmobil ist dabei zu den gebuchten Konditionen versichert.

Mieten von „Privat“

Jeder Wohnmobilvermieter, der gegen Entgelt sein Wohnmobil vermietet, handelt gewerblich. Somit kann es eine „Wohnmobilvermietung von Privat“ im eigentlichen Sinne nicht geben.

 

Achten Sie bitte bei Anmietung eines Wohnmobiles auf den Eintrag in den Fahrzeugpapieren. Hier muss ausdrücklich eine Zulassung als „Selbstfahrer-Vermietfahrzeug“ vermerkt sein, andernfalls genießen Sie als Mieter im Schadensfalle KEINEN (!) Versicherungsschutz!

Reisepreissicherungsschein?

Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines ADAC Wohnmobils. Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der Vermieter nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag - insbesondere die §§ 651 a-l BGB - finden keinerlei Anwendung. Der Mieter führt seine Fahrt selbständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Daher ist die Ausstellung eines Reisepreissicherungsscheines nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen.

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Stand: 03/2023 – Irrtum & Änderung vorbehalten. Es gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsanbieters.