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Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnwagen

für die Anmietung eines Caravans werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Inhalt des zwischen dem Vermieter des Caravans (nachfolgend "Vermieter" genannt) und Ihnen (nachfolgend "Mieter" genannt) zustande kommenden Vertrages.

a) Durch den Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das Fahrzeug für die vereinbarte Dauer im vertragsgemäßen Umfang zu nutzen. Der Vermieter erhält dadurch insbesondere den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte.  
 

b) Gegenstand des Vertrages ist nur die Anmietung eines Wohnwagens (Caravan). Reiseleistungen bzw. eine Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) schuldet der Vermieter nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag - insbesondere die §§ 651 a-l BGB – finden keinerlei Anwendung. Der Mieter führt seine Fahrt selbständig durch und setzt den Caravan eigenverantwortlich ein. 
 

c) Bei Ausgabe bzw. Rücknahme des Caravans ist jeweils ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese beiden Protokolle sind Bestandteile des Mietvertrages.

Stand: 30.09.2022