Camper Sharing und Wohnmobil mieten von Privat
In der Regel nutzen die wenigsten Besitzer eines Wohnmobils oder Wohnwagens ihr Fahrzeug ganzjährig. Die meisten Tage des Jahres steht das Reisemobil still. Zahlreiche Online Plattformen ermöglichen es den Wohnmobilisten zum Privatanbieter ihres Wohnmobils zu werden zu vermeintlich günstigen Preisen.
Wohnmobil mieten oder leihen?
Von "Leihen" spricht man im rechtlichen Sinne, wenn eine Sache (hier: Wohnmobil) zum unentgeltlichen ("kostenlosen") Gebrauch überlassen wird. Jeder Wohnmobilvermieter, der gegen Entgelt sein Wohnmobil vermietet, handelt gewerblich. Somit kann es eine „Wohnmobilvermietung von Privat“ im eigentlichen Sinne nicht geben.
Privat vermieten: Wer haftet bei Unfall oder Schäden?
Wer sein Wohnmobil nicht vom professionellen Vermieter, sondern von einer Privatperson mietet, muss darauf achten, dass es als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen ist – andernfalls genießen Sie als Mieter eines "Wohnmobils von Privat" im Schadensfall keinen Versicherungsschutz. Die (Auslands-)Schutzbrief-Anbieter werden sich die im Pannenfall geleisteten Hilfeleistungen, wie unter anderem Abschleppkosten und Rücktransportkosten, bei Ihnen als Mieter und dem Vermieter als gemeinschaftlichen Gesamtschuldner zurückholen.
Bei der Beschädigung des gemieteten Privatfahrzeuges besteht daher ein erhebliches finanzielles Risiko für den Mieter. Deshalb sollte vor Übernahme des privaten Miet-/Leihfahrzeuges schriftlich geklärt werden, wie das private Fahrzeug versichert ist, wer im Schadensfall die Haftung für Schäden an dem Fahrzeug übernehmen muss bzw. wer die Kosten der Selbstbeteiligung einer etwaig bestehenden Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug und den durch die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung für den Vermieter entstehenden Rückstufungsschaden tragen muss.
Tipp: Lassen Sie sich bereits in den Reservierungsunterlagen schriftlich bestätigen, dass das Mietwohnmobil als "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug" zugelassen und mit einem gewerblichen Vollkaskoschutz versehen ist.
Wie kann ich schnell feststellen, ob das Wohnmobil als "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug" zugelassen ist?
Gehen Sie an das Heck des Fahrzeuges und inspizieren Sie das TÜV-Siegel auf dem Kennzeichen. Sollte dies noch mehr als 12 Monate gültig sein, kann das Fahrzeug nicht als sogenanntes "Selbstfahrer-Vermietfahrzeug" zugelassen sein. Mietfahrzeuge obliegen zu Ihrer eigenen Sicherheit in Deutschland einer jährlichen Hauptuntersuchungs-(TÜV) Pflicht.
Wichtige Punkte im Mietvertrag
Klärungsbedürftige Punkte im Mietvertrag sind:
- Höhe des Entgelts
- Möglichkeit zur Kündigung für beide Parteien
- Dauer der Überlassung des Fahrzeugs
- Übernahme der Nebenkosten (Betriebskosten, Kraftstoff usw.)
- Frage der Berechtigung des Führens eines Kraftfahrzeugs (wer soll berechtigt sein; Führerschein zeigen lassen!)
- Versicherungsschutz (Voll- bzw. Teilkaskoversicherung; Selbstbehalt)
- Vorgehensweise und Kostentragungspflicht bei Reparaturen
Dies alles sollte schriftlich festgehalten werden mit Ort, Datum und Unterschriften der beiden Vertragsparteien. Jede Vertragspartei sollte ein von beiden Seiten unterschriebenes Exemplar des Vertrages erhalten.
Alle Wohnmobile der ADAC Wohnmobilvermietung sind als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen und mit einem gewerblichen Vollkaskoschutz ausgestattet. Die jeweilige Selbstbeteiligung pro Schadensfall entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen. Weitere Informationen finden Sie auch in den AGB der ADAC Wohnmobilvermietung.