Häufige Fragen zur ADAC Motorradanmietung in Deutschland
Buchung & Übergabe
Ein ADAC Motorrad können Sie über nachfolgende Wege buchen:
- Vor Ort an den Mietstationen
- Im Internet über die Online-Reservierung der ADAC Motorradvermietung
Zeitnah nach einer Buchung erhalten Sie von uns eine verbindliche Online-Reservierungsbestätigung. Die Bezahlung des Mietpreises, etwaigen Zubehörs sowie der Kaution erfolgt bei Fahrzeugabholung vor Ort direkt an der Mietstation.
Soweit freie Kapazitäten bei der in der Reservierungsbestätigung in Ihrer gewünschten Mietstation vorhanden sind, ist eine Umbuchung ohne Aufpreis möglich.
Unsere ADAC Motorräder werden werktags (Montag-Freitags) während der regulären Öffnungszeiten der ausgewählten Mietstation übergeben, samstags ggf. gegen Aufpreis.
Die Fahrzeugrückgabe erfolgt ebenfalls werktags (Montag-Freitags) während der regulären Öffnungszeiten der ausgewählten Mietstation, genaue Termine entnehmen Sie bitte Ihrer Reservierungsbestätigung. Außerhalb dieser Zeiten sowie Sonn- und Feiertags werden keine Fahrzeuge übergeben bzw. zurückgenommen.
Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen eine vorhergehende telefonische Terminabstimmung mit der jeweiligen Mietstation!
Nein! Einwegmieten sind bislang nicht möglich.
Technik & Zubehör
Zubehör in Form von Bekleidung, Packtaschen oder Gepäckraumerweiterungen sowie Sicherheitszubehör finden Sie im Angebot der jeweiligen Mietstation. Außerdem halten wir für Sie ein umfangreiches Sortiment an hilfreichen und nützlichen Zubehör bereit, welches Sie vorbehaltlich Verfügbarkeit teilweise mieten und/oder teilweise käuflich erwerben können. Ihre Mietstation berät Sie diesbezüglich gerne.
Kosten, Finanzielles, Schäden
Bei einer Absage bis 8 Tage vor Mietantritt entstehen keine Stornokosten. Bei Stornierung zwischen dem 7. und 2. Tag vor Mietbeginn werden 70% des Mietpreises einbehalten und bei Stornierung am Tag des vereinbarten Mietbeginns fallen 80% des Mietpreises an. Einer als Zubehör optional erhältlicher Stornokostenschutz (z.B. zur Absicherung für Schlechtwetter) ist zum Preis von 20 Euro für die Preisgruppen (PG) 1-6 bzw. 35 Euro für die Preisgruppen 7-13 buchbar. Erhältlich nur als nicht rückerstattungsfähiges Zubehör im Rahmen der Online-Reservierungen buchbar.
Nein.
Aktuell werden bereits an fast allen Mietstationen Visa- und MasterCard-Kreditkarten sowie die Maestro/EC-Karte zur Zahlung und zur Hinterlegung der Kaution akzeptiert. Kreditkarten anderer Herausgeber / Systeme werden nicht akzeptiert. Bitte fragen Sie vorab bei Ihrer Station nach, ob Kreditkarten akzeptiert werden. Ohne Kreditkarte auf den Fahrernamen kann keine Fahrzeugherausgabe erfolgen, da die Kautionshinterlegung mit Kreditkarte getätigt werden muss. Firmenkreditkarten und ausländische Kreditkarten werden sofort belastet.
Kleinreparaturen und Ersatzteile bis zu einer Höhe von 150,- Euro können vom Mieter bei einem Motorrad-Fachbetrieb ohne gesonderte Rücksprache mit dem Vermieter in Auftrag gegeben werden und werden von uns unter Vorlage des Originalbeleges der Fachwerkstatt – bei Austauschteilen unter zusätzlicher Vorlage des Altteiles - erstattet.
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Entwendung, Wild- oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.
Bei Samstagsübernahmen/-rücknahmen können Zuschläge in Höhe von je 30 € (Nichtmitglieder) bzw. 20 € ADAC-Mitglieder seitens der Mietstation erhoben werden.
Das Motorrad muss bei der Fahrzeugrückgabe vollgetankt zurückgegeben werden. Etwaige Fehlmengen werden pro Liter, mit einem Preis wie im Mietvertrag vereinbart, berechnet.
Bei Mietantritt binnen 7 Tagen sowie Kurzmieten kürzer als 3 Tage ist keine Anzahlung nötig. Alle anderen Mieten erfordern eine Anzahlung von 20% des voraussichtlichen Mietpreises.
Erlaubt, Bedingungen, Recht
Nein! Die ADAC Motorradvermietung steht jedem frei, der das Mindestmietalter erreicht hat, seit mindestens einem Jahr im Besitz eines entsprechenden, in Deutschland gültigen Führerscheines ist sowie sich durch einen gültigen Personalausweis ausweisen kann – also nicht nur für ADAC Mitglieder.
ADAC Mitglieder profitieren von nachfolgenden weiteren Vorteilen:
- Samstags-Übergabe- bzw. Rücknahme zum Vorteilspreis.
- 3% Rabatt auf den Tagesmietpreis.
Auslandsfahrten innerhalb Europas sind mit Ausnahme von nachfolgenden Ländern / Regionen erlaubt:
Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Belarus, Russland, Ukraine, Türkei, Island sowie Zypern.
Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind generell nicht gestattet.
Fährpassagen innerhalb Europas auf dazu geeigneten und zugelassenen Fähren sind erlaubt und das Motorrad ist dabei zu den gebuchten Konditionen versichert.
Mit unseren Mietfahrzeugen ist aus versicherungstechnischen Gründen die Einreise in einige Länder wie Bulgarien, Rumänien, Moldawien, Belarus, Russland, Ukraine, Türkei, Island sowie Zypern leider nicht erlaubt. Zudem können wir in diesen Ländern im Unfall- / Pannenfall zumeist nicht den von Deutschland her gewohnten Servicestandard gewährleisten. Bei bewusster, d.h. vertragswidriger Einreise in diese Länder genießen Sie keinen Versicherungsschutz und auch keine Haftungsbeschränkung gegenüber dem Vermieter. Zudem werden im Pannenfall keine Hilfeleistungen organisiert bzw. geleistet.
Wer mit einem Motorrad, Roller, Trike oder Quad unterwegs sein will, der benötigt eine der folgenden vier Klassen: A, A1, A2 und AM. Eine Ausnahme gibt es jedoch: mit B196 dürfen Motorräder der Klasse A1 auch mit dem Auto-Führerschein gefahren werden.
Alle Fahrerlaubnisklassen und Schlüsselzahlen für Auflagen oder Einschränkungen beim Führerschein hat der ADAC in einer Übersicht zusammengestellt.
Grundsätzlich orientieren wir uns an dem gesetzlichen Mindestalter der jeweiligen Führerscheinklasse in Verbindung mit einer gestaffelten Anforderung an den Mindestführerscheinbesitz.
Dies bedeutet, damit ein Klein-/Leichtkraftrad mit der Führerscheinklasse AM / A1 gefahren werden darf, muss ein Mindestalter von 16 Jahren und ein Mindestführerscheinbesitz von einem Monat erfüllt sein, damit eine Anmietung möglich ist. Darüber hinaus benötigen wir bei Minderjährigen die schriftliche Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten.
Für Fahrzeuge der Führerscheinklassen A2 ergibt sich ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Mindestführerscheinbesitz von 3 Monaten bzw. für Motorräder der Führerscheinklasse A von 20 Jahren und 6 Monaten.
Bei einigen wenigen Fahrzeugen - vorzugsweise extra-starke Motorrädern, Sonderumbauten und/oder limitierten Editionen - kann es zu Abweichungen kommen. Bei diesen Fahrzeugen liegt ein individuelles Mindestalter von zumeist 23 bis 25 Jahren vor und der Mieter muss mindestens 12 – bzw teilweise sogar 24 - Monate im Besitz eines hierfür gültigen Führerscheins sein.
Im Rahmen einer Online-Reservierung weisen wir vor Buchungsabschluss in der Detailansicht des jeweiligen Motorrades aber auch nochmals im Rahmen des Reservierungsvorganges explizit auf das jeweils gültige Mindestmietalter sowie den notwendigen Mindestführerscheinbesitz hin.
Die jeweils inkludierten Frei-km sowie die Kosten für etwaige benötigte Mehr-km entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem jeweiligen Sonderangebot
Fährpassagen innerhalb Europas auf dazu geeigneten und zugelassenen Fähren sind erlaubt und das Motorrad ist dabei zu den gebuchten Konditionen versichert.
Geht es mit dem Motorrad auf eine Tour ins Ausland, gelten für Biker je nach Land oft abweichende Verkehrsvorschriften. Länderspezifische Hinweise finden Sie unter
Eine Mietzeitverlängerung während der Miete ist nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht nicht.
Es besteht eine Ausweispflicht des Mieters bei Fahrzeugabholung mit einem gültigen Personalausweis im Original sowie die Pflicht der Vorlage des für die jeweilige Fahrzeugklasse gültigen Führerscheins. Für Ausländer ggf. abweichende Dokumente. Bei Vorlage eines Reisepasses muss immer zusätzlich eine Meldebestätigung vorgelegt werden. Zusätzlich muss für die Vermietung grundsätzlich eine auf den Fahrer ausgestellte Kreditkarte (VISA / MasterCard) vorgelegt werden.
Fahrberechtigt ist nur der Mieter. Die Eintragung eines zweiten Fahrers kostet eine Gebühr von 20 Euro. Mehrere Fahrer haften gesamtschuldnerisch.
Überdurchschnittliche Verschmutzung des Motorrads können mit einer kostenpflichtigen Reinigung in Höhe von 30 Euro berechnet werden.
Die Nutzung des angemieteten Motorrads ist lediglich auf den Bereich der öffentlichen und geteerten Straßen beschränkt. Eine Nutzung auf unbefestigten Straßen, in Geländestrecken, Parcours oder auf Rennstrecken ist untersagt. Das Fahrzeug ist so zu bewegen, dass beide Räder immer am Boden sind und sich mit gleicher Geschwindigkeit drehen. Das heißt, sogenannte „Burnouts“, „Wheelies“ und „Stoppies“ sind strengstens untersagt.
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