Autovermietung
125ccm motorrad

Motorradfahren mit Autoführerschein

125er fahren mit Autoführerschein

Für viele Führerscheininhaber hat sich die Möglichkeit eröffnet, ein A1-Motorrad mit einem B196 Autoführerschein zu fahren. Das bedeutet, dass mit diesem Führerschein ein Leichtkraftrad oder Roller mit 125ccm der Klasse A1 gefahren werden darf.

Führerscheininhaber der Klassen 2, 3 oder 4 (bzw. den korrespondierenden Fahrerlaubnisklassen der ehemaligen DDR) wenn diese vor dem 01.04.1980 erteilt wurden durften schon bisher die kleinen Motorräder und Roller bis 125ccm fahren.

Neue Führerscheinklassen

Jetzt mit der neuen Regelung als erfahrener Autofahrer ohne Prüfung zum kleinen Motorrad.

Der Führerschein Klasse B mit Zusatz B196 macht es möglich, nun auch diese Fahrzeuge der Klasse A1 zu fahren. Der Zusatz gilt aber nur in Deutschland und nicht im Ausland.

  • Die Schulung bei der Fahrschule umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich
  • Der B196 Führerschein gilt nur in Deutschland

ADAC Motorräder und 125cmm Maschinen finden Sie hier:


Detaillierte Informationen zum Thema A1-Motorräder mit Autoführerschein B196 fahren