Reise, verlassener Flughafen

FTI Insolvenz: Was passiert mit meinem gebuchten FTI Mietwagen?

Die Insolvenz von FTI, einem der führenden Reiseveranstalter in Deutschland, hat viele Reisende in Unsicherheit versetzt. Neben Pauschalreisen und Flugbuchungen betrifft dies auch Mietwagen und Camper, die über FTI gebucht wurden. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Fragen und Schritte, die Sie als betroffener Kunde unternehmen sollten.

  • Alle FTI-Buchungen sind betroffen, einschließlich FTI, 5vorFlug, BigXtra, DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car.
  • Einzelleistungen über FTI-Marken sind nicht durch den Reisesicherungsfonds abgesichert.
  • Kunden sollten Mietwagenfirmen kontaktieren, Unterlagen prüfen und den Insolvenzverwalter kontaktieren.
  • Der ADAC Mietwagen Preisvergleich bietet schnelle und vorteilhafte Lösungen.

Die Insolvenz von FTI: Ein Überblick

FTI Touristik GmbH, bekannt für ein umfangreiches Reiseangebot weltweit, hat am 3. Juni 2024 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Dies hat bei vielen Kunden, die Reisen, Hotels oder Mietwagen über FTI gebucht haben, Fragen und Bedenken ausgelöst. Insbesondere die Mietwagenbuchungen werfen Fragen auf, da diese oft eine essenzielle Komponente einer Reise darstellen.

Was bedeutet die Insolvenz für Ihre Mietwagenbuchung?

Wenn Sie einen Mietwagen über FTI gebucht haben, gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:

  • Direktbuchungen bei Mietwagenfirmen: Falls Ihre Buchung direkt bei einer Mietwagenfirma wie Sixt, Hertz oder Europcar erfolgte, besteht eine gute Chance, dass Ihre Buchung weiterhin gültig ist. In diesem Fall fungierte FTI lediglich als Vermittler, und die Insolvenz sollte keinen direkten Einfluss auf Ihren Mietwagen haben.
  • Pauschalreisebuchungen: Wenn Ihr Mietwagen Teil einer Pauschalreise war, hängt die Situation davon ab, wie die einzelnen Komponenten der Reise vertraglich gebunden sind. Oft sind Mietwagen Bestandteil eines Gesamtpakets, und die Abwicklung erfolgt durch den Reiseveranstalter.

Welche Anbieter und Marken sind betroffen?

Von der Insolvenz betroffen sind alle Leistungen, die bei der FTI Touristik GmbH gebucht wurden. Dies umfasst die Marke FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra Touristik GmbH sowie die Mietfahrzeug-Marken DriveFTI, Cars&Campers und Meeting Point Rent-a-Car. Gebuchte Leistungen dieser Anbieter sind betroffen, wenn sie über gängige Reisebüros, Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-in-den-Urlaub, HolidayCheck oder über die eigenen Plattformen (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht wurden.

Nicht betroffen sind Leistungen, die bei Drittanbietern wie TUI, Alltours, DERTOUR oder vtours gebucht wurden, auch wenn diese über die Portale der FTI Touristik GmbH, der BigXtra Touristik GmbH oder sonnenklar.TV gebucht worden sind.

Sie haben nur Ihren Mietwagen oder ein Wohnmobil bei FTI gebucht?

Wenn Sie eine Mietwagen- oder Wohnmobilbuchung über die Marken DriveFTI, Cars&Campers oder Meeting Point Rent-a-Car vorgenommen haben, fällt diese Einzelleistung leider nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und ist somit nicht durch den Deutschen Reisesicherungsfonds abgesichert. Derzeit wird geprüft, ob Sie die gebuchten Leistungen dennoch in Anspruch nehmen können. FTI wird sich in Kürze bei Ihnen melden, um das weitere Vorgehen zu klären.

Was können von der FTI Insolvenz betroffene Kunden tun?

Um Klarheit über Ihre spezifische Situation zu erlangen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  1. Kontaktaufnahme mit der Mietwagenfirma: Erkundigen Sie sich direkt bei der Mietwagenfirma, ob Ihre Buchung bestätigt bleibt. Haben Sie eine Buchungsnummer oder ein Bestätigungsschreiben zur Hand, um die Kommunikation zu erleichtern.
  2. Überprüfung der Reiseunterlagen: Durchsuchen Sie Ihre Unterlagen und E-Mails nach Informationen zur Mietwagenbuchung. Dokumentieren Sie alle Details, die Sie finden können, um auf mögliche Rückfragen vorbereitet zu sein.
  3. Kontakt zum Insolvenzverwalter: Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Insolvenzverfahren. Der Insolvenzverwalter kann Ihnen Auskunft darüber geben, wie mit bestehenden Buchungen verfahren wird und ob eventuell Entschädigungen in Betracht kommen.
  4. Reiseversicherung prüfen: Überprüfen Sie Ihre Reiseversicherungspolice. Einige Versicherungen decken auch Insolvenzen von Reiseveranstaltern ab und könnten Ihnen helfen, eventuelle Kosten zurückzuerhalten.

Wichtige Info für Sie:

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter bestellt. Dieser entscheidet gemeinsam mit dem Absicherer darüber, ob eine bereits angetretene Reise weiter durchgeführt oder abgebrochen wird. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Bierbach bestellt.

Für betroffene Kunden von FTI bedeutet das: FTI beziehungsweise der Deutsche Reisesicherungsfonds als zuständiger Absicherer wird Sie zeitnah kontaktieren und das weitere Vorgehen mitteilen. Für Reisende mit FTI wurde eine Informationsseite eingerichtet. Telefonisch ist eine kostenlose Hotline unter +49 89 710451498 erreichbar.

Alternativen und weitere Schritte

Sollte Ihre Mietwagenbuchung storniert werden oder unsicher sein, gibt es Alternativen.

Neue Buchug bei einer anderen Mietwagenfirma

Eine ausgezeichnete Möglichkeit, schnell und unkompliziert einen neuen Mietwagen zu buchen, bietet der ADAC Mietwagen Preisvergleich. Die ADAC Autovermietung stellt ADAC Mitgliedern ein umfassendes und nutzerfreundliches Portal zur Verfügung, das zahlreiche Vorteile bietet:

  • Einfache Vergleichsmöglichkeiten: Mit dem ADAC Mietwagen Preisvergleich können Sie schnell und einfach Angebote verschiedener Mietwagenanbieter weltweit vergleichen. Dies hilft Ihnen, das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget zu finden.
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  • Transparente Konditionen: Der ADAC Preisvergleich bietet transparente Informationen zu den Mietbedingungen, Versicherungsleistungen und Zusatzkosten. So wissen Sie genau, welche Leistungen im Preis inbegriffen sind und vermeiden unangenehme Überraschungen.
  • Umfassender Versicherungsschutz: Viele Mietwagenangebote, die über den ADAC gebucht werden, beinhalten bereits umfassenden Versicherungsschutz, darunter Haftpflicht, Diebstahlschutz und Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Dies bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit und sorgt für eine entspannte Reise
  • Kundensupport: Der ADAC bietet seinen Mitgliedern einen zuverlässigen Kundensupport, der bei Problemen oder Fragen rund um die Mietwagenbuchung zur Verfügung steht. Dies ist besonders hilfreich, wenn kurzfristige Änderungen oder Stornierungen erforderlich sind
  • Flexible Buchungsmöglichkeiten: Sie können Ihren Mietwagen bequem online buchen und haben oft die Möglichkeit, Buchungen kurzfristig zu ändern oder zu stornieren, ohne hohe Gebühren zahlen zu müssen.

Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung: Zusätzlicher Schutz durch den ADAC

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bei der Buchung von Mietwagen und Reisen berücksichtigt werden sollte, ist die Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung. Der ADAC bietet eine umfassende Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung, die Ihnen Schutz bietet, falls Sie Ihre Reise aus bestimmten Gründen stornieren oder abbrechen müssen.

Besonders interessant ist, dass diese Versicherung auch Teil des Leistungspakets bestimmter ADAC Kreditkarten ist. Wenn Sie Ihren Mietwagen mit einer solchen Kreditkarte bezahlt haben, könnten Sie von diesem zusätzlichen Schutz profitieren. Die wichtigsten Vorteile der ADAC Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung sind:

  • Kostenerstattung bei Stornierung: Falls Sie Ihre Reise wegen Krankheit, Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen stornieren müssen, erstattet die Versicherung die anfallenden Stornokosten.
  • Schutz bei Reiseabbruch: Wenn Sie Ihre Reise unerwartet abbrechen müssen, übernimmt die Versicherung die zusätzlichen Rückreisekosten sowie den nicht genutzten Teil der Reiseleistungen.
  • Geltung für Mietwagenbuchungen: Auch Mietwagenbuchungen sind im Versicherungsschutz inbegriffen, sodass Sie abgesichert sind, falls Sie Ihre Mietwagenbuchung stornieren oder ändern müssen.
ADAC Hinweis: Insolvenzschutz

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung in der Regel keine Insolvenzen von Reiseveranstaltern oder Vermittlern abdeckt. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz von FTI diese Versicherungen möglicherweise nicht greifen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich direkt mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um mögliche Ansprüche geltend zu machen und weitere Schritte zu klären.

Fazit

Die Insolvenz von FTI hat viele Kunden in eine schwierige Situation gebracht. Für Mietwagenbuchungen ist es essenziell, schnell und proaktiv zu handeln, um sicherzustellen, dass Ihre Reisepläne nicht beeinträchtigt werden. Durch direkte Kommunikation mit der Mietwagenfirma, gründliche Überprüfung Ihrer Unterlagen und Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzverwalter können Sie die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation finden.

Sollten Sie von der Insolvenz von FTI betroffen sein und eine neue Mietwagenbuchung benötigen, ist der ADAC Mietwagen Preisvergleich eine ausgezeichnete Wahl. Die Vorteile für ADAC Mitglieder, wie exklusive Rabatte, transparente Konditionen und umfassender Versicherungsschutz, bieten Ihnen nicht nur finanzielle Vorteile, sondern auch zusätzliche Sicherheit und Flexibilität für Ihre Reise.

Nutzen Sie die Möglichkeiten, die der ADAC bietet, und bleiben Sie gut informiert, um Ihre Reisepläne bestmöglich abzusichern.