Barrierefreiheit in der ADAC Mietwagen Preisvergleich App

Information nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Nachfolgend können Sie sich über die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr der ADAC Autovermietung GmbH informieren.*

1. Informationen zu unseren Dienstleistungen

2. Informationen zur Barrierefreiheit

a) Beschreibung der geltenden Anforderungen

Für unsere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Digitale Dienste) gelten nach dem BFSG besondere Anforderungen für Dienstleistungserbringer.

Wir bieten eine Vielzahl digitaler Dienste an, die auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.

Diese Dienste sind von uns barrierefrei zu gestalten, sodass sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

 

b) Beschreibung, wie die Dienstleistung die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt 

Wir ergreifen umfassende Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unsere digitalen Angebote für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Um die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG gesetzeskonform umzusetzen, gestaltet wir daher unsere digitalen Dienste für Verbraucher in barrierefreier Form und berücksichtigen insbesondere die europäische Normvorgabe der EN 301 549 sowie die Web Content Accessibility Guidelines – WCAG. Wir setzen dabei die jeweils erforderlichen Maßnahmen für Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit in unseren jeweiligen digitalen Diensten um.

Mit der Umsetzung und Einhaltung der aufgeführten Anforderungen und Prinzipien stellen wir sicher, dass auch Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu unseren digitalen Diensten genießen können und ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gestärkt wird.

 

3. Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen” (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.

 

Stand: Juni 2025

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesem Dokument die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter und nichtbinäre Geschlechtsidentitäten. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.